Skip to main content

Gastronomie Personal finden Service, Küche, Hotel und Aushilfen: 7 Schritte für Arbeitgeber

Vom Wochenplan bis zur Zusage: So suchen Sie Personal für Service, Küche, Theke, Hotel und Aushilfen.

Zahlen der Bundesagentur für ArbeitBausteine der StellenanzeigeMinijob und Saison

Gastronomie-Personal finden in 7 Schritten

Gastronomie-Personal finden Sie, indem Sie zuerst klären, wen Sie für Service, Küche, Theke oder Hotel suchen. Danach beschreibt eine Stellenanzeige Lohn, Schichten und Einarbeitung konkret, und Sie verbreiten sie über mehrere Kanäle. Für Aushilfen und Saisonkräfte kennen Sie den Rahmen von Minijob und kurzfristiger Beschäftigung, und Sie halten den Bewerbungsweg kurz. Die sieben Schritte:

  1. Lage einordnen: Prüfen Sie die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für Service, Küche und Hotel.
  2. Rolle klären: Legen Sie den Bereich fest und ob Sie eine Fachkraft, Aushilfe oder Saisonkraft suchen.
  3. Anzeige bauen: Nennen Sie Lohn, Schichten, Trinkgeld-Regel, Personalessen, Heimweg und Einarbeitung.
  4. Aushilfen vor Ort suchen: Nutzen Sie Aushang, Website, Kleinanzeigen und Ihr Netzwerk.
  5. Fachkräfte über Jobbörsen ansprechen: Schalten Sie die Anzeige auf regionalen Jobbörsen und Branchen-Jobbörsen.
  6. Rahmen für Aushilfen kennen: Informieren Sie sich über Mindestlohn, Minijob und kurzfristige Beschäftigung.
  7. Als Arbeitgeber überzeugen: Zeigen Sie Ihr Team und halten Sie die Bewerbung kurz.

Personalmangel in der Gastronomie: Zahlen für Service, Küche und Hotel

Kurz gesagt: Von September 2025 bis August 2026 lag die abgeschlossene Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen in den Berufsgruppen Gastronomie bei 188 Tagen, Speisenzubereitung bei 157 Tagen und Hotellerie bei 160 Tagen. Berufe im Gastronomieservice, Köche/Köchinnen und Berufe im Hotelservice sind laut Engpassanalyse 2025 auf Fachkraftniveau Engpassberufe.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) liefert zwei Blickwinkel: die Vakanzzeit je Berufsgruppe und die Punktezahl der Engpassanalyse je Beruf auf Fachkraftniveau. Beide beruhen auf unterschiedlichen Abgrenzungen und Zeiträumen und lassen sich nicht verrechnen.

  • Service

    188 Tage

    abgeschlossene Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen, Berufsgruppe „633 Gastronomie“ inkl. Systemgastronomie, Bar sowie Aufsicht und Führung

    2,3

    durchschnittliche Punktezahl, „6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.)“, Fachkraftniveau: Engpassberuf

  • Küche

    157 Tage

    abgeschlossene Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen, Berufsgruppe „293 Speisenzubereitung“ inkl. Spezialköchen sowie Aufsicht und Führung

    2,0

    durchschnittliche Punktezahl, „2930 Köche/Köchinnen (o.S.)“, Fachkraftniveau: Engpassberuf

  • Hotel

    160 Tage

    abgeschlossene Vakanzzeit gemeldeter Arbeitsstellen, Berufsgruppe „632 Hotellerie“ inkl. Hotelkaufleuten, Hotelservice sowie Aufsicht und Führung

    2,3

    durchschnittliche Punktezahl, „6322 Berufe im Hotelservice“, Fachkraftniveau: Engpassberuf

Zur Einordnung der Punktezahl schreibt die BA: „Liegt der Gesamtwert zwischen 3,0 und einschließlich 2,0 Punkten, so handelt es sich um einen Engpassberuf.“

Quelle Hauptwerte: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufen (Engpassanalyse), August 2026; gleitende Jahresergebnisse September 2025 bis August 2026, ohne Helfer- und Anlerntätigkeiten

Quelle Zweitwerte und Schwelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse 2025, Mai 2026; Anforderungsniveau Fachkraft, Bericht S. 9

Die Vakanzzeiten gelten für der BA gemeldete Stellen ohne Arbeitnehmerüberlassung in ganz Deutschland, nicht für einzelne Betriebe oder Regionen.

Erst klären: Wen Sie suchen

Kurz gesagt: Legen Sie vor der Anzeige fest, für welchen Bereich Sie suchen und ob es eine Fachkraft, eine Aushilfe oder eine Saisonkraft sein soll.

Wer Personal für die Gastronomie finden will, entscheidet mit der Rolle über Anzeige und Kanal. Brauchen Sie eine ausgebildete Fachkraft in Vollzeit oder Unterstützung für einzelne Schichten? Und wo passt ein Quereinstieg mit Einarbeitung?

RolleBeispiel-BerufeMögliche BeschäftigungsformWo suchen
ServiceRestaurantfachmann/-frau, Kellner/in, Oberkellner/in, Chef de rangVollzeit, Teilzeit oder Minijobregionale Jobbörsen, Branchen-Jobbörsen
KücheKoch/Köchin, Beikoch/-köchin, Küchenchef/in, Sous-Chef/inVollzeit oder TeilzeitJobbörsen, Empfehlungen
Bar/ThekeBarkeeper/in, Barmixer/in, Barista, Barkellner/inVollzeit, Teilzeit oder MinijobJobbörsen, soziale Netzwerke
HotelHotelfachmann/-frau, Rezeptionist/in (Hotel), Hotelkaufmann/-frau, Night-AuditorVollzeit oder TeilzeitBranchen-Jobbörsen
Aushilfe/Saisonin allen Bereichen, etwa Servicekraft - Gastronomie und Gastgewerbe oder Küchenhelfer/inMinijob oder kurzfristige BeschäftigungAushang, Kleinanzeigen, Lokalzeitung

Fertige Anzeigentexte für Service, Bar und Aushilfe enthält die Vorlage Stellenanzeige Gastronomie. Für die Küche gibt es das Muster Stellenanzeige Koch.

Stellenanzeige: Was Gastro-Bewerber vorab wissen wollen

Kurz gesagt: Eine Stellenanzeige für die Gastronomie wird konkret, wenn sie sieben Bausteine enthält: Lohn, Schichtmodell, Dienstplan-Vorlauf, Trinkgeld-Regel, Personalessen, Heimweg und Einarbeitung.

Schreiben Sie im Ton Ihres Betriebs und mit Fakten statt Floskeln. Nennen Sie im Titel Beruf und Umfang, etwa „Koch/Köchin (m/w/d) in Vollzeit“.

  • Stundenlohn oder Gehalt: Betrag oder Spanne und ob Zuschläge dazukommen.
  • Schichtmodell und Teildienste: Früh-, Spät- oder geteilte Dienste und die Wochenstunden.
  • Dienstplan-Vorlauf: wie weit im Voraus der Dienstplan feststeht.
  • Trinkgeld-Regel: ob Trinkgeld bei der Person bleibt oder im Team aufgeteilt wird.
  • Personalessen: ob und wann Beschäftigte im Betrieb essen können.
  • Heimweg nach Spätschicht: Bus und Bahn, Parkplatz oder eine andere Lösung nach Dienstende.
  • Einarbeitung: Dauer, Ablauf und feste Ansprechperson.

Wie Sie Lohn und Spannen in der Anzeige angeben, erklärt der Beitrag zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige.

Kanäle: Wo Sie Aushilfen und Fachkräfte finden

Kurz gesagt: Aushilfen erreichen Sie über lokale Wege, Fachkräfte über regionale Jobbörsen, Branchen-Jobbörsen und gezielte Anzeigen in sozialen Netzwerken.

Welche Wege es insgesamt gibt, zeigt die Übersicht der Recruiting-Kanäle. Wer Mitarbeiter in der Gastronomie finden will, wählt für Aushilfen andere Kanäle als für Fachkräfte.

Aushilfen und Saisonkräfte

  • Aushang

    Ein Aushang an der Tür oder am Schwarzen Brett in der Nachbarschaft nennt Tätigkeit, Zeiten und Kontaktweg.

  • Stellenausschreibung auf Ihrer Website

    Offene Stellen auf der eigenen Website können Gäste und Interessierte finden und weitersagen.

  • Aufruf über soziale Netzwerke

    Ein Beitrag auf den Profilen Ihres Betriebs kann von Gästen und Team geteilt werden.

  • Kleinanzeigen

    Auf Kleinanzeigen-Portalen und manchen Jobbörsen lassen sich Stellen ohne Kosten einstellen; wie Sie eine kostenlose Stellenanzeige schalten, zeigt ein eigener Ratgeber.

  • Anzeige in der lokalen Wochenzeitung

    Eine kurze Anzeige in der Wochenzeitung vor Ort kann Menschen ansprechen, die Arbeit in der Nähe suchen.

  • Umhören im privaten Netzwerk

    Fragen Sie Familie, Freunde und Team nach Menschen, die neben Ausbildung, Studium oder Beruf dazuverdienen möchten; mehr dazu unter Mitarbeiter werben Mitarbeiter.

Fachkräfte

  • Stellenanzeigen auf regionalen Jobbörsen

    Regionale Jobbörsen zeigen Ihre Anzeige Menschen, die in Ihrer Gegend eine Stelle suchen. Mit Multiposting veröffentlichen Sie eine Anzeige über ein Tool gleichzeitig auf zahlreichen Jobbörsen.

  • Stellenanzeigen auf Branchen-Jobbörsen

    Branchen-Jobbörsen für Hotellerie und Gastronomie erreichen Menschen, die gezielt in diesem Bereich arbeiten wollen. Welche Jobbörse passt, zeigt der Jobbörsen-Vergleich.

  • Gezielte Anzeigen in sozialen Netzwerken

    Bezahlte Anzeigen in sozialen Netzwerken können auch Fachkräfte erreichen, die gerade nicht aktiv suchen; mehr im Ratgeber zum Social Media Recruiting.

Aushilfe, Minijob, Saison: der Rahmen im Überblick

Kurz gesagt: Für Aushilfen und Saisonkräfte fasst dieser Abschnitt drei Eckdaten zusammen: Mindestlohn, Minijob-Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung.

  • Gesetzlicher Mindestlohn

    Laut der Fünften Mindestlohn­anpassungs­verordnung beträgt der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro.

    Quelle: § 1 MiLoV5, gesetze-im-internet.de; Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025

  • Minijob-Verdienstgrenze

    Laut Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt die Geringfügigkeitsgrenze ab dem 1. Januar 2026 603 Euro. Die Grenze bezeichnet laut § 8 Abs. 1a SGB IV das monatliche Arbeitsentgelt bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze, BAnz AT 20.11.2025 B1; § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de

  • Kurzfristige Beschäftigung

    Für Saisonkräfte kann § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV eine Rolle spielen: Danach liegt unter weiteren Voraussetzungen eine geringfügige Beschäftigung auch vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf „längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage“ begrenzt ist.

    Quelle: § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de

Einen Anzeigentext mit Variante für eine Saisonkraft im Service finden Sie unter Aushilfe gesucht: Vorlage. Allgemeine Muster mit Stundenlohn, Wochenstunden und Verdienstgrenze zeigt der Beitrag Stellenanzeige Minijob.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gastronomie Personal finden: Wichtige Erfolgsfaktoren

Kurz gesagt: Neben Anzeige und Kanal zählen vier Faktoren: ein sichtbares Arbeitgeberbild, der Umgang mit Bewertungen, ein kurzer Bewerbungsweg und konkrete Anreize.

Interessierte können sich auch über Website, soziale Netzwerke und Bewertungen ein Bild von Ihrem Betrieb machen. Ein kurzer Bewerbungsweg führt von der Kurzbewerbung über das Kennenlernen im Betrieb zur Zusage.

Setzen Sie auf Employer Branding

Zeigen Sie Bilder von Küche, Gastraum und Team und lassen Sie Beschäftigte selbst erzählen. Wie Sie Ihren Betrieb als Arbeitgeber zeigen, erklärt der Beitrag zum Personalmarketing.

Haben Sie Ihre Bewertungen im Blick

Lesen Sie Bewertungen von Gästen und ehemaligen Beschäftigten und antworten Sie sachlich auf Kritik. Wer Missstände behebt, kann sein Bild als Arbeitgeber verbessern.

Minimieren Sie Bewerbungshürden

Bieten Sie eine Kurzbewerbung an, die am Smartphone klappt, ohne umfangreiche Unterlagen. Bestätigen Sie den Eingang am selben Tag und laden Sie zum Kennenlernen im Betrieb ein.

Schaffen Sie Anreize

Personalessen, eine geplante Einarbeitung, Weiterbildung, faire Schichtverteilung und ein angemessener Lohn können für Ihren Betrieb sprechen. Wie Sie Beschäftigte halten, zeigt der Ratgeber zur Mitarbeiterbindung.

Gastronomie Personal finden als Ablauf: Wochenplan mit Service, Küche und Theke, Stellenanzeige, die Kanäle Jobbörsen, Aushang und Empfehlung sowie das Kennenlernen im Betrieb

Fazit: Rolle klären, Lohn und Schichten nennen, breit ausschreiben

Kurz gesagt: Klären Sie die Rolle, beschreiben Sie Lohn, Schichten und Einarbeitung konkret und verbreiten Sie die Anzeige über mehrere Kanäle.

Gastronomie-Personal zu finden beginnt mit der Frage, wen Sie für Service, Küche, Theke oder Hotel brauchen. Eine Anzeige mit Lohn, Schichten, Trinkgeld-Regel und Einarbeitung beantwortet zentrale Fragen vorab.

Für Aushilfen kommen lokale Wege und der Rahmen aus Mindestlohn und Minijob hinzu, für Fachkräfte regionale Jobbörsen und Branchen-Jobbörsen. Über ein Tool erscheint Ihre Anzeige auf mehreren Jobbörsen zugleich.

Ihre Gastro-Stellenanzeige auf 400+ Jobbörsen

Mit Personalturm schreiben Sie Ihre Anzeige einmal und wählen die Jobbörsen, auf denen sie erscheinen soll.

  • 400+ Jobbörsen
  • 0 € Software
  • ohne Mindestlaufzeit
  • GoLive in unter 3 Minuten
  • bis zu 70 % günstiger als Direktbuchung
Stellenanzeige auf 400+ Jobbörsen schalten

Fragen zum Gastronomie-Personal

Kurz gesagt: Drei Fragen zu Stundenlohn, Personalessen und Berufsbezeichnungen, kurz beantwortet.

Was ist ein guter Stundenlohn in der Gastronomie?

Laut Statistischem Bundesamt lag der mittlere Bruttostundenverdienst ohne Sonderzahlungen im April 2025 bei 16,89 Euro für „Gastronomieservice (oS) - Fachkraft“ und 17,91 Euro für „Köche (oS) - Fachkraft“. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Was passt, hängt von Betrieb, Tarif und Aufgabe ab.

Was ist Personalessen in der Gastronomie?

Personalessen ist eine Mahlzeit, die ein Gastronomiebetrieb seinen Beschäftigten während der Schicht anbietet, etwa vor dem Service oder in der Pause. Ob und wie es angeboten wird, unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. In der Stellenanzeige ist es ein Baustein, der Interessierte vorab informiert.

Wie nennt man Mitarbeiter in der Gastronomie?

Die Bezeichnung hängt von Bereich und Ausbildung ab. Die Klassifikation der Berufe (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit nennt für die Gastronomie etwa Fachkraft - Gastgewerbe, Fachmann/-frau - Systemgastronomie, Büfettkraft, Sommelier/Sommelière und Gastronom/in, für die Hotellerie etwa Hausdame/Housekeeper.

Ralph Adrian
Über den Autor
Ralph Adrian Geschäftsführer · Personalturm

Hilft Unternehmen seit 2018, Stellen günstiger über 400+ Jobbörsen zu schalten. Schreibt über Recruiting-Kosten, Jobbörsen und Multiposting.

LinkedIn-Profil

Weitere Artikel

Mehr HR-Wissen entdecken

Stöbern Sie durch unsere weiteren Fachartikel rund um Recruiting und HR-Management.

Alle Artikel ansehen