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Aushilfe gesucht Vorlage für die Stellenausschreibung – plus die Abgrenzung zu Minijob, kurzfristiger Beschäftigung und Teilzeit

Die komplette Anzeige zum Kopieren – plus drei Kurzvarianten und die Abgrenzung zu Minijob, kurzfristiger Beschäftigung und Teilzeit.

  • Vorlage im Volltext
  • 3 Kurzvarianten: Handel, Lager, Gastro
  • Mit Stundenlohn und Wochenstunden

Aushilfe gesucht Vorlage: das komplette Muster für Ihre Stellenanzeige zum Kopieren

Diese Vorlage liefert den vollständigen Anzeigentext für eine Aushilfskraft – Stellentitel, Einstieg, Aufgaben, Profil, Angebot und Bewerbungsweg. Alles, was betriebsspezifisch ist, steht in eckigen Klammern: Ort, Stundenlohn, Wochenstunden und Einsatzzeiten. Auch die Beschäftigungsform ist als eigenes Feld vorgesehen. Vier Blöcke, neun Platzhalter – mehr füllen Sie nicht aus.

Die vollständige Anzeige (branchenneutral)

Verkaufsaushilfe (m/w/d) – Minijob oder Teilzeit, [Ort]

[Unternehmen] sucht Verstärkung für den Verkauf. Wir sind ein kleines Team, das den Verkaufsraum an sechs Tagen in der Woche offen hält und sich gegenseitig den Rücken freihält. Weil an den Nachmittagen und samstags spürbar mehr los ist, suchen wir eine Aushilfe, die genau in diesen Stunden mit anpackt.

Ihre Aufgaben

  • Sie nehmen Ware an, prüfen die Lieferung und räumen sie ein.
  • Sie beraten Kundinnen und Kunden im Verkaufsraum.
  • Sie arbeiten an der Kasse und rechnen am Ende Ihrer Schicht ab.
  • Sie halten die Fläche in Ordnung, pflegen die Ware und zeichnen Preise aus.
  • Sie unterstützen im Lager, wenn größere Lieferungen kommen.

Ihr Profil

  • Sie sind zuverlässig und pünktlich – darauf kommt es uns mehr an als auf Vorerfahrung.
  • Sie haben Freude am Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
  • Sie können an den unten genannten Einsatztagen und Zeiten arbeiten.
  • Sie sprechen so viel Deutsch, dass Sie ein Verkaufsgespräch führen können.
  • Erste Erfahrung im Verkauf ist willkommen, aber keine Bedingung – einen Abschluss setzen wir nicht voraus.

Das bieten wir

  • [Stundenlohn] € pro Stunde, pünktlich zum Monatsende.
  • [Wochenstunden] Stunden pro Woche, verbindlich im Voraus geplant.
  • Feste Einsatzzeiten: [Wochentage, Zeitfenster] – kein kurzfristiges Einspringen.
  • Einarbeitung durch das Team, Schritt für Schritt und ohne Zeitdruck.
  • [Benefit] für alle im Team, vom ersten Tag an.
  • Start ab [Startdatum], früher geht nach Absprache auch.

So bewerben Sie sich

Ein Anschreiben brauchen wir nicht. Schreiben Sie uns kurz, wer Sie sind und an welchen Tagen Sie können – über [Kontaktweg] an [Ansprechpartner]. Sie bekommen innerhalb von drei Werktagen eine Antwort, auch wenn es eine Absage ist. Fragen zur Stelle, zum Team oder zu den Zeiten beantworten wir vorher gern.

Drei Branchen-Kurzvarianten: Einzelhandel, Lager und Gastro

Verkaufsaushilfe (m/w/d) – Minijob, [Ort]

  • Kasse bedienen und abrechnen
  • Kundinnen und Kunden im Verkaufsraum beraten
  • Ware einräumen, Preise auszeichnen, Fläche in Ordnung halten

Ihr Profil: Sie sind an festen Nachmittagen zuverlässig da. Sie gehen gern auf Menschen zu.

Konditionen: [Stundenlohn] € pro Stunde, [Wochenstunden] Stunden pro Woche, feste Einsatztage.

Lageraushilfe (m/w/d) – Teilzeit, Mo–Fr [Zeitfenster], [Ort]

  • Ware annehmen, kontrollieren und einlagern
  • Aufträge kommissionieren und für den Versand vorbereiten
  • Paletten bereitstellen, Packplätze frei halten

Ihr Profil: Sie arbeiten sorgfältig und packen körperlich mit an. Frühe Schichten sind für Sie in Ordnung.

Konditionen: [Stundenlohn] € pro Stunde, [Wochenstunden] Stunden pro Woche, feste Schichtzeiten.

Saisonkraft Service (m/w/d) – kurzfristige Beschäftigung, [Zeitraum], [Ort]

  • Gäste im Service betreuen und Bestellungen aufnehmen
  • Eindecken, abräumen, Getränke ausgeben
  • Bei Veranstaltungen im Team mit aufbauen

Ihr Profil: Sie bleiben auch bei vollem Haus freundlich. An Wochenenden im [Zeitraum] sind Sie verfügbar.

Konditionen: [Stundenlohn] € pro Stunde, [Wochenstunden] Stunden pro Woche, Einsatz befristet auf den [Zeitraum].

Jede Karte ist für sich ein vollständiges Muster – Titel, Aufgaben, Profil und Konditionen stehen, Sie ergänzen nur die Klammern.

Ob Haupt-Vorlage oder Kurzvariante – für jedes Muster einer Stellenanzeige für Aushilfen gilt dieselbe Faustregel: Aufgaben und Anforderungen bleiben ungefähr im Gleichgewicht, denn bei Aushilfen hat eine Qualifikations-Wunschliste nichts zu suchen. Sie haben den Text. Damit er zu Ihrem Betrieb passt, müssen Sie wissen, welcher Baustein was leistet – und welche drei über die Zahl der Bewerbungen entscheiden.

Die Bausteine – worauf es bei einer Aushilfen-Anzeige ankommt

Die Vorlage oben ist ein Muster, kein Formular. Sechs Bausteine trägt jede Stellenanzeige für eine Aushilfe – drei entscheiden darüber, ob sich überhaupt jemand meldet. Wie Sie eine vollständige Stellenanzeige schreiben, steht im Leitfaden. Welche Inhalte vor dem Anzeigentext festgelegt werden, steht im Stellenbeschreibung-Muster.

Stellentitel: die Tätigkeit vor das Wort Aushilfe

Über den Titel wird Ihre Anzeige gefunden – oder eben nicht. „Aushilfskraft gesucht“ ist ein Aushang; Verkaufsaushilfe, Lageraushilfe oder Saisonkraft Service bringen die Tätigkeit mit. Wie Sie den passenden Stellentitel wählen, zeigt der Vergleich weiter unten.

Aufgaben: den Einsatz beschreiben, nicht die Rolle

Nennen Sie, was zu tun ist, an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster. „Allgemeine Unterstützung“ sagt niemandem, ob die Stelle in den eigenen Alltag passt.

Anforderungen: Muss und Kann trennen

Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sind das Muss, Vorerfahrung das Kann – eine Qualifikations-Wunschliste kostet Bewerbungen. Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden; eine Übersicht sammelt geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenanzeigen.

Stundenlohn und Wochenstunden: immer gemeinsam nennen

Eine Zahl allein hilft niemandem: Stundenlohn ohne Wochenstunden sagt nichts darüber aus, was am Monatsende ankommt – umgekehrt genauso. Nennen Sie beides.

Das bieten wir: was bei Aushilfen wirklich zieht

Werben Sie authentisch für Ihre Arbeitgebermarke statt mit Floskeln – Ihr Team kennt die Marke am besten. Einsatzzeiten und Stundenlohn gehören hierher: Passen die Zeiten nicht in den Alltag, führt eine Bewerbung für keine Seite zum Ziel.

Bewerbungsweg: kurz halten, Rückmeldung zusagen

Eine formlose Nachricht reicht – Anschreiben und Lebenslauf halten mehr Leute ab, als sie filtern. Laden Sie ausdrücklich zur Kontaktaufnahme ein und sagen Sie eine Rückmeldefrist zu. Aushilfen bewerben sich überwiegend vom Handy aus.

Ein Feld in der Vorlage bleibt bisher unausgefüllt: die Beschäftigungsform – die häufigste Lücke in einer Stellenausschreibung für Aushilfen.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aushilfe, Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Teilzeit: was Sie eigentlich ausschreiben

Aushilfe ist eine Rolle beziehungsweise ein Anlass, keine Beschäftigungsform — Minijob, kurzfristige Beschäftigung und Teilzeit sind die Beschäftigungsformen, in denen eine Aushilfe arbeiten kann. Wer nur „Aushilfe gesucht“ in die Stellenanzeige schreibt, lässt genau die Frage offen, nach der Bewerbende zuerst filtern.

Warum „Aushilfe“ kein Rechtsbegriff ist

Der Begriff beschreibt den Anlass — Auftragsspitze, Saison, Krankheitsausfall, Wochenendbetrieb — und die Rolle im Team. Den rechtlichen Rahmen legt er nicht fest. Nennen Sie deshalb Tätigkeit und Beschäftigungsform nebeneinander, am besten schon im Untertitel der Anzeige.

Minijob mit Verdienstgrenze

Die Form, die hinter den meisten Aushilfen steckt. Maßgeblich ist eine Verdienstgrenze im Monat, 603 € (seit 01.01.2026); sie ist an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Abgaben, Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und die Herleitung des Betrags stehen im Muster für eine Stellenanzeige im Minijob.

Kurzfristige Beschäftigung

Im Voraus begrenzt auf drei Monate oder 70 Arbeitstage, ohne monatliche Verdienstgrenze, dafür mit einem Ausschluss bei berufsmäßiger Ausübung. Was das für Saison- und Ferieneinsätze bedeutet, steht im nächsten Abschnitt.

Teilzeit

Ist der Einsatz dauerhaft und liegt er über der Minijob-Grenze, schreiben Sie keine Aushilfe mehr aus, sondern eine Teilzeitstelle mit festen Wochenstunden unter Vollzeit. Wie Sie eine Teilzeitstelle richtig formulieren, zeigt der eigene Leitfaden.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kurzfristige Beschäftigung: die 70-Tage-Regel und was sie für die Anzeige bedeutet

Wer eine Saison- oder Ferienkraft sucht, schreibt meist eine kurzfristige Beschäftigung aus — und die ist im Voraus begrenzt, nicht im Verdienst.

Wann eine Beschäftigung kurzfristig ist

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ist sie von vornherein auf eine bestimmte Dauer begrenzt — entweder vertraglich vereinbart oder nach der Eigenart der Tätigkeit. Eine monatliche Verdienstgrenze gibt es dabei nicht.

Drei Monate oder 70 Arbeitstage

Das ist die Obergrenze im Kalenderjahr: drei Monate oder 70 Arbeitstage. Vorbeschäftigungen im selben Kalenderjahr zählen mit, auch die bei anderen Arbeitgebern. Für die Anzeige heißt das: den Einsatzzeitraum von [Datum] bis [Datum] konkret nennen.

Was „berufsmäßig“ ausschließt

Die Kurzfristigkeit entfällt nur dann, wenn beides zusammenkommt: Die Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt und das Arbeitsentgelt übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze. Trifft nur eines von beidem zu, bleibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung. Weil die Zielgruppe darüber mitentscheidet, gehört sie in die Planung der Anzeige.

Was das für die Anzeige bedeutet

Zeitraum statt „flexibel“, Stundenlohn trotzdem nennen, Beschäftigungsform ausdrücklich benennen: „kurzfristige Beschäftigung“ gehört in den Untertitel der Anzeige.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wen Sie ansprechen: Studierende, Schüler:innen, Rentner:innen, Zweitjob

Für jede Zielgruppe gilt ein anderer Stundenrahmen — wer ihn kennt, formuliert die Einsatzzeiten so, dass sich die richtigen Leute überhaupt bewerben können.

Studierende: Werkstudentenprivileg und die 20-Stunden-Grenze

Wer während des Studiums als ordentlich Studierende oder ordentlich Studierender einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist, bleibt nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfrei. In der Praxis der Sozialversicherungsträger gilt dafür eine Schwelle von 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit; in der vorlesungsfreien Zeit entfällt diese Wochenstundenbegrenzung (Minijob-Zentrale). Für die Anzeige: Wochenstunden und Lage der Schichten nennen, Semesterferien als Option erwähnen.

Schüler:innen: Jugendarbeitsschutz und Ferienarbeit

§ 5 Abs. 1 JArbSchG verbietet die Beschäftigung von Kindern. Absatz 3 lässt ab 13 Jahren leichte, für Kinder geeignete Arbeit zu — mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten, höchstens zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor und nicht während des Schulunterrichts. Absatz 4 erlaubt Ferienarbeit für Vollzeitschulpflichtige an höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Für die Anzeige: Mindestalter und Zeitfenster ausdrücklich nennen.

Rentner:innen und Zweitjob

Beim Stundenumfang gibt es keine Sonderregel; individuelle Rentenfragen klärt die Rentenversicherung. Für Zweitjob-Suchende zählen planbare, kurze Schichten und ein klares Zeitfenster. Benennen Sie im Text Erfahrung und Verlässlichkeit — aber keine Altersbezüge in den Anforderungen. Was Sie diesen Zielgruppen zahlen müssen, steht im nächsten Abschnitt.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was eine Aushilfe verdienen muss – und wie Sie es in der Anzeige nennen

Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Aussagekräftig wird die Anzeige aber erst, wenn Stundenlohn und Wochenstunden gemeinsam darin stehen.

Mindestlohn als Untergrenze

Nach § 1 MiLoV5 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 und 14,60 € brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2027. Wer darunter ausschreibt, bekommt keine Bewerbungen — und darf es nicht. In die Anzeige gehört deshalb ein konkreter Betrag: [Stundenlohn] € je Stunde.

Stundenlohn und Wochenstunden immer gemeinsam nennen

Ein Monatsbetrag ohne Stundenzahl ist für Bewerbende wertlos, ein Stundenlohn ohne Umfang ebenso. Beide Angaben gehören in denselben Block der Anzeige: [Stundenlohn] € je Stunde bei [x] Wochenstunden. Passen die Zeiten nicht zum Alltag, führt eine Bewerbung für keine Seite zum Ziel.

Aushilfe gesucht Vorlage mit Stundenlohn und Wochenstunden in der Stellenanzeige
Stundenlohn und Wochenstunden gehören zusammen in die Anzeige – nicht erst ins Gespräch.

Was die Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn macht

Die Minijob-Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Grenze steigt automatisch mit, wenn der Mindestlohn steigt; die Minijob-Zentrale gibt den neuen Betrag bekannt. Prüfen Sie den aktuellen Wert, bevor Sie die Anzeige schalten.

Wie Sie beide Zahlen im Anzeigentext unterbringen, zeigt der Leitfaden Gehaltsangaben in Stellenanzeigen richtig formulieren.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Vorher – nachher: warum ‚Aushilfe gesucht‘ allein nicht reicht

‚Aushilfe gesucht‘ ist ein guter Blickfang und ein Suchbegriff — im Einstiegssatz, im Social-Media-Post, in der Überschrift des Aushangs sitzt die Formulierung richtig. Als alleiniger Jobtitel taugt sie nicht: Sie nennt weder Tätigkeit noch Umfang noch Beschäftigungsform. Kein Entweder-oder — Tätigkeit, Form und Ort in den Titel, ‚Aushilfe gesucht‘ in den Text.

Drei Titel aus Stellenanzeigen für Aushilfen, jeweils vorher und nachher:

Vorher Aushilfe gesucht Verkaufsaushilfe (m/w/d) – Minijob, 10 Std./Woche, [Ort] Nachher

Der neue Titel nennt die Tätigkeit — danach sucht, wer im Verkauf arbeiten möchte.

Aushilfe (m/w/d), flexible Zeiten Lageraushilfe (m/w/d) – Teilzeit, Mo–Fr 16–20 Uhr, [Ort]

Wochentage und Zeitfenster zeigen den Umfang, ‚flexible Zeiten‘ zeigt ihn nicht.

Aushilfe für unser Team Saisonkraft Service (m/w/d) – kurzfristige Beschäftigung, [Zeitraum], [Ort]

Der genannte Zeitraum sagt sofort, wann der Einsatz beginnt und wann er endet.

Ein berufsgenauer Titel ist auch außerhalb von Aushilfen die Regel — das Muster für eine Stellenanzeige als Lkw-Fahrer zeigt dieselbe Logik für eine gelernte Tätigkeit. Wer eine Aushilfskraft sucht, gewinnt mit drei Angaben im Titel die Bewerbungen, die ‚Aushilfe gesucht‘ allein nicht bringt.

Vor dem Schalten: acht Punkte prüfen

Bevor Sie die Anzeige schalten, gehen Sie diese acht Punkte durch — sie kosten zwei Minuten und entscheiden, ob sich jemand meldet.

  • Stellentitel nennt die Tätigkeit, nicht nur „Aushilfe“ — zum Beispiel Verkaufsaushilfe (m/w/d).
  • Beschäftigungsform steht dabei: Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Teilzeit.
  • Stundenlohn und Wochenstunden stehen beide in der Anzeige, nicht nur eine Zahl.
  • Einsatzzeiten konkret benannt: Wochentage und Zeitfenster statt „flexible Zeiten“.
  • Bei Saison- und Ferienstellen ist der Einsatzzeitraum [von]–[bis] genannt.
  • Aufgaben konkret beschrieben, Anforderungen in Muss und Kann getrennt.
  • Anzeige geschlechtsneutral formuliert, alle Geschlechter ausdrücklich angesprochen.
  • Bewerbungsweg kurz und mobil bedienbar, Rückmeldefrist im Text zugesagt.

Dieselbe Checkliste trägt jede Stellenanzeige der Serie — zum Beispiel das Muster für eine Stellenanzeige als Reinigungskraft. Bleibt die Frage, wohin der Text geht — beim Schalten einer Stellenanzeige für eine Aushilfe übernimmt das Multiposting: eine Anzeige, 400+ Jobbörsen inklusive Minijob-Portale, sodass derselbe Text in einem Vorgang an alle passenden Portale geht, Minijob- und Studierenden-Jobbörsen eingeschlossen.

Wo die Anzeige hin muss: Reichweite für Aushilfen-Stellen

Wo Sie eine Stellenanzeige für eine Aushilfe veröffentlichen, entscheidet über das Tempo: Aushilfen-Stellen müssen schnell besetzt werden, und gesehen wird die Anzeige nur dort, wo Ihre Leute ohnehin suchen. Vor der externen Reichweite steht die Frage, ob Sie zuerst intern ausschreiben — dafür gibt es einen eigenen Leitfaden.

Zielgruppe kennen

Wer soll kommen: Studierende für Abend- und Wochenendschichten, Menschen mit Vormittags-Verfügbarkeit, Saisonkräfte für einen begrenzten Zeitraum? Wer seine Zielgruppe kennt, wählt Kanal und Tonalität — und findet Aushilfen schneller.

Recruiting-Kanäle prüfen

Lokale Anzeigenportale ziehen regionale Bewerbungen, Studierenden-Jobbörsen und Minijob-Portale senken den Streuverlust, generalistische Jobbörsen bringen Breite. Je weiter die Zielgruppe gefasst ist, desto mehr lohnt die Mischung — Multiposting liefert sie in einem Vorgang, mit derselben Reichweite wie einzeln gebuchte Schaltungen bei den großen Portalen, bis zu 70 % günstiger als die Direktbuchung.

Die sozialen Medien nutzen

Social Media gehört bei Aushilfen ins Recruiting: Instagram, TikTok und Facebook tragen besonders weit, weil keine Spezialistenprofile gesucht werden. Sprechen Sie Ihre eigenen Follower persönlich an — „Sie sind Stammkundin bei uns und möchten bei uns arbeiten?“ — und teilen Sie die Anzeige als Post oder schreiben Sie die wichtigsten Angaben direkt hinein.

Der Text steht, die Form steht, die Zahlen stehen. Jetzt zählt nur noch, wie viele passende Menschen ihn sehen — eine Anzeige, alle passenden Kanäle, ein Vorgang.

Multiposting: eine Anzeige, 400+ Jobbörsen inklusive Minijob-Portale

Häufige Fragen zur Stellenanzeige für eine Aushilfe

Was muss in eine Stellenanzeige für eine Aushilfe hinein?

In eine Stellenanzeige für eine Aushilfe gehören ein Stellentitel mit Tätigkeit, die Beschäftigungsform, Aufgaben und Anforderungen, Stundenlohn und Wochenstunden, Einsatzzeiten sowie ein kurzer Bewerbungsweg mit zugesagter Rückmeldefrist. Fehlt eine dieser Angaben, bleiben Bewerbungen häufig aus. Alles davon steht besser in der Anzeige als erst im Gespräch.

Ist eine Aushilfe dasselbe wie ein Minijob?

Nein. Aushilfe ist die Rolle beziehungsweise der Anlass — Saison, Spitze, Ausfall —, Minijob dagegen eine Beschäftigungsform mit monatlicher Verdienstgrenze. Eine Aushilfe kann im Minijob arbeiten, kurzfristig beschäftigt sein oder eine Teilzeitstelle besetzen. Die Anzeige sollte beides benennen: die Tätigkeit und die Beschäftigungsform.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung – und wann liegt sie vor?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist im Voraus zeitlich begrenzt — vertraglich oder nach der Eigenart der Tätigkeit — und kennt keine monatliche Verdienstgrenze (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Sie steckt typischerweise hinter Saison-, Ferien- und Spitzeneinsätzen im Handel, im Lager und in der Gastronomie.

Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?

Höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres; Vorbeschäftigungen im selben Jahr zählen mit. Die Kurzfristigkeit entfällt nur, wenn beides zusammenkommt: Die Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt und das Entgelt übersteigt die Geringfügigkeitsgrenze. Nennen Sie den Einsatzzeitraum deshalb konkret in der Anzeige.

Muss ich den Stundenlohn in der Aushilfen-Anzeige nennen?

Der Mindestlohn ist die Untergrenze, die ohnehin gilt. Die Angabe selbst schreibt keine Norm für die Anzeige vor — sinnvoll ist sie trotzdem: Aushilfen filtern zuerst nach Stundenlohn und Wochenstunden. Nennen Sie beide Zahlen gemeinsam, ein Wert allein sagt nichts aus.

Wie viele Stunden darf eine studentische Aushilfe pro Woche arbeiten?

Ordentlich Studierende einer Hochschule sind während des Studiums versicherungsfrei beschäftigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). In der Praxis der Sozialversicherungsträger gilt dafür eine Schwelle von 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit; in der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Wochenstundenbegrenzung nicht. Die Wochenstunden gehören in die Anzeige.

Darf ich Schüler:innen als Aushilfe beschäftigen?

Die Beschäftigung von Kindern ist verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Ab 13 Jahren erlaubt Absatz 3 leichte, geeignete Arbeit mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten: höchstens zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor oder während des Unterrichts. Ferienarbeit regelt Absatz 4 — höchstens vier Wochen im Kalenderjahr.

Wie finde ich schnell passende Aushilfen?

Schnell wird es, wenn die Anzeige vollständig ist und auf den Kanälen liegt, auf denen sich Ihre Zielgruppe bewegt: lokale Anzeigenportale für regionale Bewerbungen, Studierenden- und Minijob-Portale gegen Streuverlust, dazu generalistische Jobbörsen für die Breite. Eine Mischung schlägt jeden Einzelkanal.

Welche Recruiting-Kanäle eignen sich für Aushilfen?

Lokale Anzeigenportale, Studierenden-Jobbörsen, Minijob- und Aushilfen-Portale sowie generalistische Jobbörsen decken zusammen fast jede Zielgruppe ab. Dazu kommen die eigene Karriereseite, Aushänge am Standort und Empfehlungen aus dem Team, die bei Aushilfen oft zu einer schnellen Besetzung führen. Welcher Kanal trägt, entscheidet die Zielgruppe.

Wie wichtig ist Social Media bei der Suche nach Aushilfen?

Wichtig, weil bei Aushilfen keine Spezialistenprofile gesucht werden und die persönliche Ansprache trägt. Instagram, TikTok und Facebook erreichen die eigenen Follower direkt: Teilen Sie die Anzeige als Post oder schreiben Sie Tätigkeit, Zeitfenster und Stundenlohn gleich in den Beitrag. Ein Kanal allein reicht selten.

Reicht der Jobtitel „Aushilfe gesucht“ für eine gute Anzeige?

Als Blickfang und Suchbegriff ja, als alleiniger Jobtitel nein: Er nennt weder Tätigkeit noch Umfang noch Beschäftigungsform. Setzen Sie Tätigkeit, Form und Ort in den Titel — ‚Verkaufsaushilfe (m/w/d) – Minijob, 10 Std./Woche, [Ort]‘ — und lassen Sie ‚Aushilfe gesucht‘ im Fließtext stehen.

Wo sollte ich eine Stellenanzeige für eine Aushilfe veröffentlichen?

Dort, wo Ihre Zielgruppe sucht — und das ist selten nur ein Portal: Eine Anzeige nach dieser Vorlage erreicht die meisten Bewerbungen, wenn derselbe Text gleichzeitig auf lokalen Anzeigenportalen, Minijob- und Studierenden-Jobbörsen, generalistischen Jobbörsen und in den sozialen Medien steht. Ein Vorgang, alle Kanäle.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Ralph Adrian
Über den Autor
Ralph Adrian Geschäftsführer · Personalturm

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