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Recruiting

Geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenanzeigen – gesetzeskonform und lohnenswert

Personalturm Redaktion
31. August 2020
5 Min. Lesezeit
Geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenanzeigen – gesetzeskonform und lohnenswert

Stellenanzeigen schalten – das AGG als Grundlage

Laut § 1 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist es das Ziel des Gesetzes, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie dazu verpflichtet sind, für Ihre Angestellten Arbeitsgrundlagen zu schaffen, die in keiner Weise einzelne Personen oder Personengruppen aufgrund der im AGG beschriebenen Merkmale ausgrenzen, benachteiligen oder diskriminieren. Allerdings müssen sich Unternehmen nicht erst mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder währenddessen an diese Grundlagen halten, sondern bereits im Rahmen des gesamten Recruiting Prozesses. Miteinbegriffen ist hier unter anderem auch die geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenanzeigen.

Die Geschlechterangabe „divers“ in Stellenanzeigen

Im Dezember 2018 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen und die Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ um ein drittes Geschlecht ergänzt. Die Bezeichnung “divers“ soll verhindern, dass intersexuelle Personen diskriminiert werden, indem sie sich gezwungen sehen, sich als männlich oder weiblich einordnen zu lassen, obwohl sie sich keinem dieser beiden Geschlechter angehörig fühlen. Diese Gesetzesänderung brachte unter anderem mit sich, dass Unternehmen bei der Formulierung ihrer Stellenanzeigen nun noch achtsamer vorgehen müssen. Zunächst einmal genügt es nicht mehr, dem Jobtitel die Ergänzung (m/w) für männlich/weiblich beizufügen. Auch ein zusätzliches (d) für divers sollte angeführt werden. Doch wer es genau nehmen will – und das ist nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass Personen, die sich aufgrund der Formulierung in Stellenanzeigen ausgegrenzt fühlen, sich auf das AGG berufen und Klage einreichen können, ratsam – sollte noch einen Schritt weiter denken.

Der geschlechtsneutrale Jobtitel

Die meisten Unternehmen sind dazu übergegangen, bei der Schaltung von Stellenanzeigen den Jobtitel durch den Zusatz (m/w/d) zu ergänzen. Alternativ ist es auch möglich, das (d) beispielsweise durch ein (i) für intersexuell oder ein (gn) für geschlechtsneutral zu ersetzen. Noch besser ist es jedoch, eine Stellenbezeichnung zu wählen, die keine Zweifel daran lässt, dass sich alle Bewerber gleich welchen Geschlechts angesprochen fühlen. Dafür sollten Sie darauf achten, den Jobtitel so neutral wie möglich zu wählen. Bezeichnungen wie beispielsweise Putzfrau sind zu vermeiden. Hier bietet sich alternativ der Begriff Reinigungskraft an. Suchen Sie anstatt einer Kauffrau oder eines Kaufmannes lieber nach Kaufleuten und ersetzen Sie die Stellenbezeichnungen Assistentin und Assistent durch Assistenz. Aber denken Sie im Zweifelsfall immer an den Zusatz (m/w/d). Achten Sie zudem auch im weiteren Verlauf des Recruiting Prozesses darauf, niemanden auszugrenzen. Dies gilt auch für Ihr Auftreten im persönlichen Gespräch und die Formulierung von Absagen.

Welche Vorteile Ihnen geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeigen bringen

Auch wenn viele Personalverantwortliche angesichts der gesetzlichen Anforderungen gerne mal den Kopf schütteln – die geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenanzeigen kann Unternehmen auch zu interessanten Vorteilen verhelfen. Und dabei geht es längst nicht nur darum, Klagen zu vermeiden oder Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Eine positive Außenwirkung des Unternehmens Das Image ist und bleibt ein wesentlicher Faktor, der den Unternehmenserfolg positiv oder negativ beeinflussen kann. Indem Sie offen demonstrieren, dass Toleranz und Weltoffenheit zu Ihrer Unternehmenskultur gehören, tun Sie schon eine ganze Menge für eine positive Außenwirkung.

Die höhere Mitarbeiterzufriedenheit Je zufriedener Ihre Mitarbeiter sind, desto bessere Arbeitsresultate können Sie von ihnen erwarten. Das Gefühl, dass sie so akzeptiert werden, wie sie sind, erhöht den Wohlfühlfaktor bei Ihren Mitarbeitern und sorgt somit automatisch für eine gesteigerte Motivation und eine gefestigte Bindung zum Unternehmen.

Bessere Chancen auf mehr talentierte Bewerber Indem Sie Ihre Stellenanzeigen so formulieren, dass alle qualifizierten Bewerber sich ganz unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen fühlen, steigern Sie Ihre Chancen auf eine höhere Auswahl talentierter Kandidaten.

Bereitet Ihnen die Formulierung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen Kopfschmerzen? Dann lassen Sie sich gerne von uns beraten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den passenden Jobtitel und sorgen auch ansonsten für tadellose Texte in Ihren Stellenanzeigen.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind geschlechtsneutrale Stellenanzeigen wichtig?
Sie stellen sicher, dass alle Bewerber unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen werden. Dies fördert nicht nur die Diversität im Unternehmen, sondern schützt Sie auch vor rechtlichen Konsequenzen durch das AGG.
Was bedeutet die Abkürzung (m/w/d) in Jobtiteln?
Die Abkürzung steht für männlich, weiblich und divers. Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes 2018 ist es wichtig, auch intersexuelle Personen explizit in der Ausschreibung anzusprechen.
Welche neutralen Begriffe kann man statt Putzfrau nutzen?
Statt geschlechtsspezifischer Begriffe wie Putzfrau sollten Sie neutrale Bezeichnungen wie Reinigungskraft wählen. Auch Begriffe wie Assistenz statt Assistentin oder Kaufleute statt Kaufmann sind empfehlenswert.
Was passiert bei Verstößen gegen das AGG?
Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz können zu Schadensersatzforderungen führen. Bewerber, die sich diskriminiert fühlen, haben das Recht, rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten.
Wie formuliere ich Aufgabenbeschreibungen neutral?
Nutzen Sie direkte Anreden oder neutrale Formulierungen wie „Ihre Aufgaben umfassen“ statt geschlechtsspezifischer Pronomen. Achten Sie darauf, dass die gesamte Anzeige eine inklusive Sprache widerspiegelt.

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