Bilder in Stellenanzeigen Motive, Bildmaße und Bildrechte für Arbeitgeber auf einen Blick
Welche Motive wirken, welche Bildmaße die Portale nennen und was das Recht zu Mitarbeiter- und Stockfotos sagt.
- Checkliste in 8 Punkten
- Bildmaße je Portal
- Mitarbeiterfotos und Lizenzen
Tipps für Ihre Bilder in Stellenanzeigen: die Checkliste
Gute Bilder in Stellenanzeigen zeigen echte Mitarbeitende und echte Arbeitsplätze, stehen groß in der oberen Hälfte der Anzeige und passen zu den Maßen des jeweiligen Portals. Bei Fotos von Mitarbeitenden spielen Einwilligung und Datenschutz eine Rolle, bei Stockfotos die Lizenz. Die Checkliste fasst alles in acht Punkten zusammen.
- Zeigen Sie echte Mitarbeitende und Arbeitsplätze statt austauschbarer Stock-Fotos.
- Setzen Sie ein großes Hauptbild in die obere Hälfte der Anzeige statt vieler kleiner Bilder.
- Ergänzen Sie ein Foto der Ansprechperson, wenn das Portal dafür ein Feld vorsieht.
- Platzieren Sie Ihr Logo gut sichtbar, ohne das Motiv zu überdecken.
- Prüfen Sie Bildmaße und Dateiformat in der Hilfe des jeweiligen Portals.
- Achten Sie darauf, dass sich unterschiedliche Bewerbergruppen im Bild wiederfinden.
- Halten Sie fest, welche abgebildeten Mitarbeitenden der Veröffentlichung zugestimmt haben und für welche Kanäle.
- Lesen Sie bei Stock-Fotos die Lizenzbedingungen, bevor das Bild in die Anzeige geht.
Was hinter jedem Punkt steckt, zeigen die folgenden Abschnitte.
Was Bilder leisten – und wo der Text entscheidet
Bilder in Stellenanzeigen geben einen ersten Eindruck vom Arbeitgeber – ob sich jemand bewirbt, entscheidet aber vor allem der Text. Beides zusammen macht eine Anzeige stark.
Bilder geben einen ersten Eindruck vom Arbeitgeber
Ein Teamfoto vermittelt, wie Zusammenarbeit im Betrieb aussieht. Bilder der Räume geben Einblick in den möglichen Arbeitsplatz. Bilder können Gefühle wecken und textlastige Anzeigen auflockern – ein Baustein im Employer Branding, mit dem sich auch das Neuromarketing in Stellenanzeigen beschäftigt.
Was Umfrage und Eyetracking zeigen
Eine Forsa-Umfrage unter erwerbstätigen Angestellten (n = 1.011, Erhebung Januar 2023) ergab laut Jobware-Pressemitteilung vom 06.03.2023: Jeder Dritte wünscht sich, ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige zu finden. In IT und Gesundheitsberufen ist es je 38 % der Befragten wichtig. Eine Eyetracking-Studie von StepStone Österreich mit MindTake Research (n = 429) beobachtete: Bilder machen eine Stellenanzeige interessanter, ein großes Bild mit mehreren Personen wird besser wahrgenommen als mehrere kleine, und am besten sitzt das Bild in der oberen Hälfte (Anzeigenratgeber von StepStone Österreich, Stand 2016, S. 6). Beide Quellen messen Wünsche und Aufmerksamkeit, keine Bewerbungen.
jeder Dritte
wünscht sich ein Foto der Ansprechperson in der Stellenanzeige
Was ein Bild nicht ersetzt
Das beste Motiv hilft wenig, wenn der Jobtitel in der Stellenanzeige unklar bleibt, die Aufgaben vage sind oder das Gehalt fehlt. Das Bild öffnet die Tür, den Rest trägt der Text. Was es mit der Pflicht zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige auf sich hat, steht in einem eigenen Beitrag.
Wenn das Bild den ersten Eindruck liefert, entscheidet das Motiv, ob dieser Eindruck glaubwürdig ist.
Welche Motive in der Stellenanzeige wirken
Bilder für Stellenanzeigen sind kein Katalog: Entscheidend ist, ob das Motiv zu Ihrem Betrieb passt.
Echte Teams und Arbeitsplätze zeigen
Zeigen Sie das echte Team, die echte Werkstatt, das echte Büro oder die Kantine. Professionell fotografiert überzeugen auch Räume, die nicht wie aus dem Katalog aussehen. Ihre Anzeige muss nicht perfekt sein – nur echt. So spiegelt das Bild Ihre Arbeitgebermarke.
Ein Foto der Ansprechperson
Ein Teil der Befragten wünscht sich ein Gesicht zur Anzeige, wie die Umfrage oben zeigt. Ein Porträt mit Name und Funktion macht den ersten Kontakt persönlicher, wenn das Portal ein Feld dafür bietet.
Logo platzieren
Das Logo zeigt auf den ersten Blick, bei wem man sich bewirbt. Setzen Sie es erkennbar, aber zurückhaltend in eine Ecke des Bildes, damit es das Motiv nicht stört. Manche Jobbörsen bieten ein eigenes Feld für das Logo.
Weniger ist mehr: ein großes Bild oben
Ein großes Hauptbild wird laut der Eyetracking-Beobachtung besser wahrgenommen als mehrere kleine Fotos. Setzen Sie es in die obere Hälfte der Anzeige; ein zweites Motiv, etwa die Büroräume, passt weiter unten zum Abschnitt über das Unternehmen.
Vorsicht bei Stock-Fotos
Viel genutzte Stock-Fotos erkennen Bewerberinnen und Bewerber wieder – und damit fehlt genau die Authentizität, die ein Bild liefern soll. Soll es doch ein Stockfoto sein, wählen Sie ein Motiv nah an Ihrer eigenen Realität. Was für Bilder gilt, gilt auch für den Text: Austauschbar wirken ebenso Floskeln in der Stellenanzeige. Zur Lizenz folgt unten ein eigener Abschnitt.
Stellenanzeige mit Bild: Formate und Bildmaße je Portal
Steht das Motiv, muss es in die Formate passen, die das jeweilige Portal vorgibt. Jede Plattform schneidet und skaliert Bilder anders; manche nennen ihre Maße in der Hilfe, andere erst im Upload-Dialog.
| Portal | Bildart | Maß / Vorgabe |
|---|---|---|
| Logo | 400 × 400 px empfohlen, mindestens 268 × 268 px | |
| Titelbild | 1.512 × 256 px | |
| Hauptbild im „Life“-Tab | 1.128 × 376 px | |
| Fotos | 900 × 600 px empfohlen | |
| Bild im Beitrag | 1.200 × 627 px (1,91:1) | |
| Dateiformat | PNG oder JPEG, bis 3 MB | |
| StepStone | Logo und Bilder | Maße in der Portal-Hilfe prüfen |
| Logo und Bilder | Maße in der Portal-Hilfe prüfen | |
| Indeed | Logo und Bilder | Maße in der Portal-Hilfe prüfen |
LinkedIn-Werte laut LinkedIn-Hilfe, abgerufen September 2026. Für die übrigen Portale stehen die Angaben in deren Hilfe oder im Upload-Dialog.
Dateiformat, Dateigröße und Alt-Text
Für Stellenanzeigen-Bilder bewährt sich in der Praxis JPEG für Fotos und PNG für Logo und Grafiken. Wählen Sie ein Querformat und setzen Sie das Motiv in die Mitte, damit ein automatischer Zuschnitt keine Köpfe abschneidet. Halten Sie die Datei so klein wie möglich bei scharfer Darstellung. Der Alt-Text beschreibt das Motiv, etwa „Team der Werkstatt an der Montagebank“. Das sind Empfehlungen, keine Vorgaben der Portale.
Bevor das Bild hochgeladen wird, lohnt ein zweiter Blick darauf, wer darauf zu sehen ist.
Vielfalt im Bild: wer in Ihrer Anzeige zu sehen ist
Wer abgebildet ist, prägt, wer sich angesprochen fühlt. Zeigen Sie Ihr Team so, wie es ist – mit unterschiedlichen Altersgruppen, Geschlechtern und Rollen. Klischees wie ausschließlich junge Gesichter oder „der Mann an der Maschine, die Frau am Empfang“ engen den Kreis der Angesprochenen unnötig ein.
Bild und Text sollten dasselbe sagen: Steht „(m/w/d)“ im Titel, zeigt das Bild idealerweise nicht nur eine Gruppe. Sinnvoll ist ein kurzer Abgleich: Wer arbeitet tatsächlich in der Abteilung, und wer ist auf dem Bild zu sehen? Passt beides zusammen, wirkt die Anzeige glaubwürdig. Wie Sie den Text dazu formulieren, zeigt der Beitrag zur Stellenausschreibung m/w/d.
Mitarbeiterfotos: Recht am eigenen Bild und Datenschutz
Zeigt das Bild eigene Mitarbeitende, kommen das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz ins Spiel.
Recht am eigenen Bild: § 22 und § 23 KUG
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. § 23 KUG nennt in Abs. 1 Ausnahmen, etwa Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen (Nr. 2), oder Bilder von Versammlungen und Aufzügen (Nr. 3). Nach § 23 Abs. 2 KUG gilt das nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird.
Datenschutz: Einwilligung nach DSGVO
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nennt die Einwilligung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke als Grundlage einer rechtmäßigen Verarbeitung. Art. 7 Abs. 1 DSGVO sieht vor, dass der Verantwortliche die Einwilligung nachweisen kann; nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann sie jederzeit widerrufen werden, der Widerruf wirkt nicht zurück und muss so einfach sein wie die Erteilung. Art. 13 Abs. 1 DSGVO beschreibt Informationspflichten bei der Erhebung, etwa zu Zweck und Rechtsgrundlage.
Was das BAG zu Mitarbeiterbildern entschieden hat
Das BAG hat am 11.12.2014 (Az. 8 AZR 1010/13) in einem Fall zu einem Werbevideo entschieden, dass die Einwilligung von Arbeitnehmern nach § 22 KUG schriftlich erfolgen muss. Nach dem Urteil endet die Einwilligung jedenfalls dann nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis, wenn die Aufnahme nur illustriert und keinen Bezug zur Person des Arbeitnehmers hat; für einen Widerruf verlangt das Gericht einen plausiblen Grund. Das Urteil betrifft die Rechtslage vor der DSGVO; die Schriftform leitet das BAG aus einer verfassungskonformen Auslegung von § 22 KUG ab und nennt dazu § 4a Abs. 1 Satz 3 BDSG a. F.
Was viele Arbeitgeber dokumentieren
In der Praxis halten viele Arbeitgeber in der Einwilligung fest:
- den Zweck, etwa Stellenanzeigen und Karriereseite
- die Kanäle, etwa Website, Jobbörsen und soziale Netzwerke
- den Umgang mit dem Bild nach einem Austritt
- einen Hinweis auf das Widerrufsrecht
- Datum und Unterschrift
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Stockfotos und Bildlizenzen
Wer statt eigener Fotos ein Stockfoto nutzt, hat es mit Urheberrecht und Lizenzbedingungen zu tun.
Urheberrecht an Fotos: § 72 und § 13 UrhG
Nach § 72 UrhG werden Lichtbilder in entsprechender Anwendung der Vorschriften für Lichtbildwerke geschützt. § 13 UrhG gibt dem Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Ob und wie ein Bildnachweis anzugeben ist, steht in den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Lizenzmodelle am Beispiel
Wie unterschiedlich Lizenzen ausfallen, zeigen die Lizenzbedingungen von Adobe Stock: Die Standardlizenz umfasst dort die „Reproduktion von bis zu 500.000 Kopien des Stockmediums in sämtlichen Medien“. Für Stockmedien mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ heißt es dort, sie dürfen ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung Dritter „nicht für kommerzielle Zwecke wie Anzeigen, Werbung, Advertorials oder Handelsartikel verwendet werden, selbst wenn du eine erweiterte Lizenz erworben hast“. Welche Nutzung eine Lizenz abdeckt, legen die Bedingungen der jeweiligen Bildagentur fest.
Modellfreigabe (Model-Release)
Viele Bildagenturen kennzeichnen, ob für abgebildete Personen eine Modellfreigabe (Model-Release) vorliegt; die jeweiligen Lizenzbedingungen geben darüber Auskunft. Sinnvoll ist, Lizenznachweis und Bildquelle zusammen mit der Anzeige abzulegen.
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Bewegte Bilder: Recruiting-Videos in der Stellenanzeige
Ein Bild zeigt einen Moment – ein Video zeigt den Arbeitsalltag. Besonders nah wirken Mitarbeitende, die von ihrem Alltag erzählen, oder ein kurzer Rundgang durch Werkstatt und Büro. Es sind die Menschen, die die Kultur eines Betriebs ausmachen – genau das kann ein Video zeigen. Größere Imagefilme passen eher auf die eigene Karriere-Website. Für Menschen im Video lohnt derselbe Blick wie bei Mitarbeiterfotos (siehe oben). Tipps und Beispiele zu Recruiting-Videos bündelt ein eigener Beitrag.
Wie Bild, Text und Aufbau einer Anzeige zusammenspielen, zeigt die Anleitung: Stellenanzeige schreiben.
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Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die Arbeitgeber zu Bildern am häufigsten stellen.
Warum sind Bilder in Stellenanzeigen wichtig?
Ein Bild vermittelt auf einen Blick einen Eindruck von Team und Arbeitsplatz und kann Aufmerksamkeit wecken. Ob sich jemand bewirbt, entscheiden aber vor allem Jobtitel, Aufgaben und Gehalt.
Wie viele Bilder sollte eine Stellenanzeige enthalten?
Meist reicht ein starkes Hauptbild in der oberen Hälfte. In der Eyetracking-Studie von StepStone Österreich (Anzeigenratgeber, Stand 2016) wurde ein großes Bild mit mehreren Personen besser wahrgenommen als mehrere kleine.
Welche Motive wirken authentisch auf Bewerber?
Echte Teams, reale Arbeitsplätze und Situationen aus dem Betriebsalltag. Professionell fotografiert müssen Räume nicht perfekt sein; wichtig ist, dass das Motiv zur Arbeitgebermarke passt.
Sind Stock-Fotos in Stellenanzeigen empfehlenswert?
Sie werden oft wiedererkannt und wirken dann austauschbar. Wenn Stock, dann ein Motiv nah an Ihrer Realität. Welche Nutzung eine Lizenz abdeckt, steht in den Bedingungen der Bildagentur.
Wann lohnen sich Recruiting-Videos statt Bilder?
Wenn Sie Arbeitsalltag und Menschen ausführlicher zeigen möchten, etwa mit kurzen Interviews oder einem Rundgang. Aufwendige Imagefilme passen eher auf die Karriereseite.
Gehört ein Foto der Ansprechperson in die Anzeige?
Für einen Teil der Befragten ja. In einer Forsa-Umfrage für Jobware (n = 1.011, Januar 2023) wünscht sich jeder Dritte ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige; in IT und Gesundheitsberufen ist ein solches Foto je 38 % der Befragten wichtig.
Welche Bildgröße eignet sich für eine Stellenanzeige?
Das hängt vom Portal ab. Für ein Bild im Beitrag nennt die LinkedIn-Hilfe 1.200 × 627 px (1,91:1); für andere Jobbörsen stehen die Maße in deren Hilfe oder im Upload-Dialog.
Was sagt das Recht am eigenen Bild zu Mitarbeiterfotos?
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das BAG hat am 11.12.2014 (Az. 8 AZR 1010/13) zur Rechtslage vor Geltung der DSGVO entschieden, dass die Einwilligung von Arbeitnehmern schriftlich erfolgen muss. Was im Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Welche Ausnahmen kennt das Gesetz beim Recht am eigenen Bild?
§ 23 Abs. 1 KUG nennt unter anderem Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen, und Bilder von Versammlungen. Nach § 23 Abs. 2 KUG gilt das nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Was im Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was gilt für Fotos ausgeschiedener Mitarbeitender?
Das BAG hat am 11.12.2014 (Az. 8 AZR 1010/13) zur Rechtslage vor Geltung der DSGVO entschieden, dass die Einwilligung nach § 22 KUG jedenfalls dann nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet, wenn die Aufnahme reinen Illustrationszwecken dient und keinen auf die individuelle Person des Arbeitnehmers Bezug nehmenden Inhalt transportiert, und dass ein Widerruf einen plausiblen Grund voraussetzt. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit widerrufbar. Was im Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Worauf kommt es bei der Lizenz eines Stockfotos an?
Nach § 72 UrhG sind Lichtbilder geschützt. Nutzung, Auflage und Bildnachweis stehen in den Lizenzbedingungen; bei Adobe Stock etwa dürfen Stockmedien mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“ ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung Dritter nicht für kommerzielle Zwecke wie Anzeigen oder Werbung verwendet werden. Was im Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
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