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Steuerfachangestellte gewinnen Profil, Stellenanzeige und Einstiegswege – auch ohne Headhunter

Anforderungsprofil aus der Ausbildungsordnung, ein Muster zum Anpassen und Wege über Ausbildung, Umschulung und Fortbildung.

  • Profil aus der Ausbildungsordnung
  • Muster zum Anpassen
  • Wege in die Kanzlei

Steuerfachangestellte gewinnen in sechs Schritten

Steuerfachangestellte gewinnen Sie in sechs Schritten: vom Anforderungsprofil über eine Stellenanzeige mit Gehaltsspanne und Arbeitsmodell bis zu den Kanälen Fachbörse, Multiposting und Direktansprache. Eigene Ausbildung und Umschulung öffnen weitere Wege in die Kanzlei, und eine geförderte Fortbildung kann ein Grund sein zu bleiben. Die Schritte im Überblick:

  1. Profil klären: Wählen Sie aus den acht berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen der Ausbildungsordnung, was für die Stelle Muss und was Kann ist.
  2. Anzeige schreiben: Nennen Sie Aufgaben, Gehaltsspanne, Wochenstunden und Arbeitsmodell; das Muster unten dient als Vorlage.
  3. Fachbörsen und Multiposting nutzen: Veröffentlichen Sie die Anzeige auf einer Fachbörse und per Multiposting auf mehreren Jobbörsen.
  4. Direkt ansprechen: Schreiben Sie Steuerfachangestellte in Karrierenetzwerken persönlich an.
  5. Einstiegswege öffnen: Bilden Sie selbst aus, bieten Sie Umschulungsplätze an oder holen Sie Fachleute aus der Buchhaltung.
  6. Mit Fortbildung binden: Zeigen Sie, welche Fortbildung Ihre Kanzlei unterstützt, etwa zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt.

Anforderungsprofil für Steuerfachangestellte aus der Ausbildungsordnung

Kurz gesagt: Die Ausbildungsordnung nennt acht berufsprofilgebende Berufsbildpositionen; aus ihnen leiten Sie Muss und Kann der Stelle ab.

Die Ausbildungsordnung trat am 1. August 2023 in Kraft; die Ausbildung dauert laut ihrem § 2 drei Jahre. Die Tabelle übersetzt jede Position in einen Satz für die Anzeige:

Berufsbildposition (§ 4 Abs. 2 StFachAngAusbV)So kann es in der Anzeige stehen
Arbeitsprozesse organisierenSie planen Abläufe und Fristen für die Mandate der Kanzlei.
Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswertenSie buchen laufende Geschäftsvorfälle und werten sie für Mandanten aus.
Entgeltabrechnungen durchführenSie erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellenSie bereiten Jahresabschlüsse vor und erstellen Einnahmenüberschussrechnungen.
die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützenSie bereiten Unterlagen für Beratungsgespräche mit Mandanten vor.
Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereitenSie prüfen Steuerbescheide und bereiten Einsprüche vor.
Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermittelnSie erstellen Steuererklärungen und übermitteln sie.
mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und kooperierenSie stimmen sich mit Mandanten, Finanzamt und Team ab.

Was die Stelle ab dem ersten Tag verlangt, ist Muss; was Sie einarbeiten, ist Kann. Die Abgrenzung zu Buchhaltungsberufen zeigt der Beitrag zur Stellenanzeige für Buchhalter.

Quelle: § 4 StFachAngAusbV (Abs. 2; Nr. 5 lautet im amtlichen Text „Mandaten“, hier als „Mandanten“ wiedergegeben), § 2 StFachAngAusbV, § 20 StFachAngAusbV; Wortlaut abgerufen am 29.09.2026.

Steuerfachangestellte finden: vier Kanäle für diese Rolle

Kurz gesagt: Wer gerade sucht, kann Ihre Anzeige auf Fach- und Jobbörsen finden; wer nicht sucht, den erreichen Sie vor allem über Direktansprache oder Anzeigen in sozialen Netzwerken.

Wie sich aktiv und passiv Suchende unterscheiden, erklärt der Überblick über Recruiting-Kanäle. Für Steuerfachangestellte bieten sich unter anderem diese vier an:

  • Nischen- oder Fachbörse: Ein Portal mit Fokus auf die Steuerberatung, etwa die Stellenbörse einer Kammer oder eines Verbands.
  • Multiposting: Sie erstellen die Anzeige einmal und veröffentlichen sie in einem Schritt auf mehreren Jobbörsen, von allgemeinen bis zu regionalen.
  • Direktansprache: Sie suchen in Karrierenetzwerken nach Steuerfachangestellten und schreiben sie persönlich an.
  • Anzeigen in sozialen Netzwerken: Bezahlte Stellenanzeigen im Feed können auch Menschen erreichen, die gerade nicht aktiv suchen; Sie legen Region und Budget fest.

Welche Typen von Jobbörsen es gibt, ordnet der Jobbörsen-Vergleich für Arbeitgeber; wie die persönliche Ansprache abläuft, zeigt der Leitfaden zum Active Sourcing.

Stellenanzeige für Steuerfachangestellte: Muster zum Anpassen

Kurz gesagt: Das Muster folgt dem Anforderungsprofil oben; was nur für Ihre Kanzlei gilt, steht als Platzhalter in eckigen Klammern.

Kopieren Sie den Text, ersetzen Sie die Platzhalter und streichen Sie, was nicht zutrifft. Den allgemeinen Aufbau erklärt der Ratgeber Stellenanzeige schreiben, die Formulierung der Spanne der Beitrag zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige, Formulierungen für Teilzeit die Stellenanzeige in Teilzeit.

Steuerfachangestellte (m/w/d) für [Kanzlei] in [Ort], [Stunden] Wochenstunden

Ab [Datum], [unbefristet oder befristet bis Datum], mit Schwerpunkt [Lohn, Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss].

Über uns

[Kanzlei] betreut mit [Zahl] Beschäftigten [Zahl] Mandate aus [Branchen]. Wir arbeiten mit [Kanzleisoftware] und [Belegweg, z. B. digitalen Belegen].

Ihre Aufgaben

  • Sie buchen laufende Geschäftsvorfälle und werten sie für Mandanten aus.
  • Sie erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für [Zahl] Mandate.
  • Sie bereiten Jahresabschlüsse vor und erstellen Einnahmenüberschussrechnungen.
  • Sie erstellen Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen und prüfen Steuerbescheide.
  • Sie [weitere Aufgabe].

Ihr Profil

  • Sie haben die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten abgeschlossen.
  • Sie führen Schriftverkehr mit Mandanten und Finanzamt auf Deutsch.

Hilfreich, aber keine Voraussetzung

  • Berufserfahrung in [Lohn, Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss]
  • Erfahrung mit [Kanzleisoftware]
  • eine Fortbildung wie [Fachassistenz Lohn und Gehalt]

Unser Angebot

  • Vergütung: [Gehaltsspanne in Euro brutto pro Monat oder Jahr]
  • [Stunden] Wochenstunden in [Vollzeit oder Teilzeit], [Arbeitszeitregel], in Fristenphasen: [Regel]
  • [Homeoffice-Regel]
  • [Einarbeitung, z. B. mit fester Ansprechperson]
  • Unterstützung bei einer Fortbildung zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt oder zu einer Fachassistenz: [Kosten, Freistellung]
  • [Urlaubstage] Urlaubstage, [Zusatzleistung mit Betrag]

So bewerben Sie sich

Senden Sie [Unterlagen] bis [Frist] über [Bewerbungsweg]. Wir melden uns innerhalb von [Zeitraum] bei Ihnen; die nächsten Schritte sind [Ablauf]. Ansprechperson: [Name, Funktion], [Kontakt].

Sprechen Sie Ihre Zielgruppe an

Nennen Sie gleich unter dem Titel den Schwerpunkt, etwa Lohn oder Jahresabschluss, wie im Muster oben; daran können Steuerfachangestellte erkennen, welche Stelle gemeint ist.

Geben Sie alle nötigen Informationen

Gehaltsspanne, Wochenstunden, Homeoffice-Regel und Kanzleisoftware gehören in die Anzeige. Laut Bundessteuerberaterkammer arbeiten Steuerfachangestellte „mit spezieller Fachsoftware“; welche Sie nutzen, kann für Bewerbende ein Kriterium sein.

Seien Sie authentisch

Beschreiben Sie nur, was Ihre Kanzlei heute bietet: eine Teilzeitregel, die es gibt, oder eine Fortbildung, die Sie schon unterstützt haben.

Quelle Zitat Fachsoftware: Bundessteuerberaterkammer, Aus- und Fortbildung, abgerufen am 29.09.2026.

Mit oder ohne Headhunter: die Wege im Vergleich

Kurz gesagt: Ein Headhunter oder eine Personalvermittlung übernimmt die Suche gegen Honorar; ohne Dienstleister schalten Sie die Anzeige selbst breit oder sprechen selbst an.

Welcher Weg passt, hängt von Budget, Zeit und Stelle ab. Die Tabelle stellt drei Wege nebeneinander:

FragePersonalvermittlung oder Headhunter beauftragenAnzeige selbst breit schaltenDirektansprache selbst
Wer suchtDer Dienstleister, der vorauswählt und Personen vorstelltIhre Kanzlei über Job- und FachbörsenIhre Kanzlei in Karrierenetzwerken
AbrechnungJe nach Modell Erfolgshonorar, Retainer mit Drittelregelung, Festpreis oder AufwandshonorarKosten je Schaltung, unabhängig vom ErgebnisVor allem Ihre Arbeitszeit
Ihr AufwandStelle beschreiben, Personen kennenlernenAnzeige schreiben, Bewerbungen sichtenProfile suchen, anschreiben, nachfassen
Passt, wenn …Sie die Suche abgeben wollen und das Honorar ins Budget passtSie Steuerfachangestellte erreichen wollen, die gerade suchenSie Fachleute in festen Stellen ansprechen wollen

Honorarmodelle und Arten von Dienstleistern erklärt der Ratgeber Recruiting Agentur beauftragen. Die Wege schließen sich nicht aus: Anzeige und persönliche Nachricht können parallel laufen.

Quereinsteiger, Umschulung, eigene Ausbildung: Wege in die Kanzlei

Kurz gesagt: Neben der Einstellung ausgebildeter Fachkräfte führen vier Wege in die Rolle. Laut Bundessteuerberaterkammer gab es am 1. Januar 2026 insgesamt 2.113 „Umschüler*innen“ zum Steuerfachangestellten.

  • Eigene Ausbildung: Sie stellen Auszubildende ein und bilden sie in der Kanzlei aus. Eingangsqualifikation ist laut Bundessteuerberaterkammer „ein qualifizierter Schulabschluss“.
  • Umschulung: Menschen aus anderen Berufen lernen den Beruf als Umschulung in Ihrer Kanzlei; die Normen stehen im rechtlichen Rahmen.
  • Externenprüfung: Wer lange genug im Beruf gearbeitet hat, kann ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Den Wortlaut zeigt der rechtliche Rahmen.
  • Wechsel aus der Buchhaltung: Fachleute aus Finanz- oder Lohnbuchhaltung können Teile des Profils mitbringen, etwa Buchführung oder Entgeltabrechnung. Der Abgleich mit der Tabelle oben zeigt, was fehlt.
Ausbildung zum Steuerfachangestellten: Berufsstatistik 2025 der Bundessteuerberaterkammer
  • 6.083Auszubildende im 1. Lehrjahr
  • 2.113„Umschüler*innen“

Beide Werte stehen als eigene Spalten in der Tabelle „Steuerfachangestellte: Auszubildende nach Kammerbezirken“, Zeile „gesamt“ (Titel S. 16, Werte S. 17); den Stichtag 1. Januar 2026 nennt die Berufsstatistik auf S. 2.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Berufsstatistik 2025 (Stand: April 2026), S. 2 und S. 17; Eingangsqualifikation: Bundessteuerberaterkammer, Aus- und Fortbildung, abgerufen am 29.09.2026.

Wie Sie Schülerinnen und Schüler erreichen, zeigt der Beitrag zum Ausbildungsmarketing; alle Rollen einer Kanzlei behandelt der Ratgeber zur Personalsuche als Steuerberater.

Steuerfachwirt: Fortbildung als Grund zu bleiben

Kurz gesagt: Steuerfachangestellte können sich unter anderem zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt oder in einer von vier Fachassistenzen fortbilden; wer das unterstützt, kann den nächsten Schritt im eigenen Haus bieten.

  • Steuerfachwirt/in: laut Bundessteuerberaterkammer eine „Fortbildungsprüfung, die bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann“; als Beispiel für verantwortungsvollere Tätigkeiten nennt sie „Büro- und Kanzleileitung“.
  • Fachassistent/in Lohn und Gehalt (FALG): Die Fortbildung „kann bereits zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Steuerfachangestelltenausbildung begonnen werden“.
  • Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC): für Steuerfachangestellte, „die nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren“.
  • Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT): für Steuerfachangestellte, „die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben“ und über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen.
  • Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft (FALF): Die Fortbildung „kann bereits ein halbes Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Steuerfachangestelltenausbildung begonnen werden“, wenn die Ausbildung in einer landwirtschaftlichen Buchstelle stattfand.

Auch für die Steuerberaterprüfung zählt die Fortbildung zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt: Laut Bundessteuerberaterkammer „benötigen sie insgesamt nur noch sechs Jahre praktische Tätigkeit, bevor sie die Steuerberaterprüfung ablegen können“. Die Norm dazu steht im rechtlichen Rahmen.

Welche Fortbildung Ihre Kanzlei fördert, gehört in Anzeige und Gespräch. Wie Kanzleien darüber hinaus die Mitarbeiterbindung stärken, zeigt ein eigener Ratgeber.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Aus- und Fortbildung, Abschnitte Steuerfachwirt und Fachassistenten, abgerufen am 29.09.2026.

Steuerfachangestellte gewinnen: Aus dem Anforderungsprofil mit Buchführung, Entgeltabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen wird eine Stellenanzeige mit Aufgaben, Gehaltsspanne, Arbeitsmodell und Fortbildung, die über Fachbörsen, Direktansprache und Ausbildung ausgespielt wird.

Rechtlicher Rahmen: Ausbildung, Umschulung, Prüfung

Kurz gesagt: Für Ausbildung, Umschulung und Prüfungen rund um den Beruf enthalten Ausbildungsordnung, Berufsbildungsgesetz und Steuerberatungsgesetz Regeln; für den Text der Anzeige kommt das AGG hinzu. Die Tabelle zeigt Auszüge im Wortlaut.

NormWortlaut (Auszug)Betrifft
§ 2 StFachAngAusbV; § 8 Abs. 1 BBiG

„Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.“ (§ 2 StFachAngAusbV)

„Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BBiG)

Dauer der eigenen Ausbildung und ihre Verkürzung auf Antrag
§ 45 Abs. 2 BBiG

„Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“ (Satz 1)

Externenprüfung nach Berufspraxis
§§ 60, 62 BBiG

„Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5) zugrunde zu legen.“ (§ 60 Satz 1)

„Umschulende haben die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.“ (§ 62 Abs. 2 Satz 1)

Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten
§ 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG

„Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er 1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder […]“

Weg von der kaufmännischen Ausbildung zur Steuerberaterprüfung, mit und ohne Steuerfachwirt-Prüfung
§ 11 AGG i. V. m. § 7 Abs. 1, § 1 AGG

„Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.“ (§ 11)

„Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.“ (§ 7 Abs. 1)

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§ 1)

Text der Stellenanzeige

Auskunft zu Ausbildung, Umschulung und Prüfung gibt die zuständige Steuerberaterkammer.

Wortlaut abgerufen am 29.09.2026: § 2 StFachAngAusbV, § 8 BBiG, § 45 BBiG, § 60 BBiG, § 62 BBiG, § 36 StBerG, § 11 AGG, § 7 AGG, § 1 AGG

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Fazit: Steuerfachangestellte gewinnen Sie über Profil, Reichweite und Perspektive

Kurz gesagt: Profil aus der Ausbildungsordnung, Anzeige mit Gehaltsspanne auf mehreren Kanälen, sichtbare Fortbildung.

  • Profil: Die acht berufsprofilgebenden Berufsbildpositionen liefern das Gerüst für Muss und Kann in der Anzeige.
  • Reichweite: Fachbörse, Multiposting und Direktansprache können Suchende und Nicht-Suchende erreichen; Ausbildung und Umschulung öffnen weitere Wege.
  • Perspektive: Steuerfachwirt/in und Fachassistenzen zeigen den nächsten Schritt in Ihrer Kanzlei.

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Fragen zu Steuerfachangestellten: Nachfrage, Zukunft, Verdienst

Kurz gesagt: Drei Fragen, die der Text oben nicht beantwortet: wie gefragt der Beruf ist, ob er Zukunft hat und was die Verdienststatistik zeigt.

Wie gefragt sind Steuerfachangestellte?

Eine eigene Engpasszahl nur für Steuerfachangestellte weist die Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit nicht aus. Die „Berufe in der Steuerberatung“ (7230) erreichen darin auf dem Niveau Fachkräfte eine durchschnittliche Punktezahl von 2,5. Werte zwischen 3,0 und einschließlich 2,0 Punkten gelten dort als Engpassberuf.

Hat der Beruf Steuerfachangestellte Zukunft?

Eine Prognose gibt diese Seite nicht. Die aktuelle Ausbildungsordnung trat am 1. August 2023 in Kraft; zu den integrativ vermittelten Inhalten zählen laut § 4 Abs. 3 StFachAngAusbV unter anderem „digitalisierte Arbeitswelt“ und „digitale Geschäftsprozesse umsetzen“.

Wie viel verdient ein Steuerfachangestellter im Monat?

Eine Gehaltsempfehlung gibt diese Seite nicht. Laut Verdiensterhebung von Destatis lag der mittlere Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen in der Berufsgattung „Steuerberatung - Fachkraft“ im April 2025 bei 3.710 Euro. Das Anforderungsniveau Fachkraft umfasst unter anderem die Berufsbenennung „Steuerfachangestellte/r“.

Ralph Adrian
Über den Autor
Ralph Adrian Geschäftsführer · Personalturm

Hilft Unternehmen seit 2018, Stellen günstiger über 400+ Jobbörsen zu schalten. Schreibt über Recruiting-Kosten, Jobbörsen und Multiposting.

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