Personalgewinnung im öffentlichen Dienst Kanäle, Angebot, Verfahren und Rechtsrahmen
Wie Behörden, Länder und Kommunen Bewerbende erreichen, ihr Angebot konkret zeigen und Stellen zügig besetzen.
Tipps für die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst
Für die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst legen Behörden, Länder und Kommunen zuerst die Zielgruppe fest. Dann kombinieren sie passende Kanäle, nennen Entgelt oder Besoldung und Arbeitszeit konkret, schreiben die Ausschreibung verständlich und planen das Auswahlverfahren mit festen Terminen. Die sechs Hebel im Überblick:
- Zielgruppe festlegen: Beruf, Qualifikation und Einstiegsweg bestimmen – Ausbildung, Studium, Berufserfahrung oder Quereinstieg.
- Kanäle kombinieren: Stellenportale des öffentlichen Dienstes, Jobbörsen, Arbeitsagentur, Hochschulen und Empfehlungen je nach Zielgruppe mischen.
- Angebot konkret zeigen: Tarifvertrag und Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe, Arbeitszeitmodelle und die Aufgabe selbst benennen.
- Verständlich ausschreiben: Aufgaben und Anforderungen in Alltagssprache, Muss- und Kann-Kriterien getrennt.
- Verfahren planen: Frist, Gesprächstermine und alle Beteiligten schon vor der Veröffentlichung festlegen.
- Rechtsrahmen kennen: Bestenauslese, Ausschreibung und Schwerbehindertenrecht – die Normen stehen weiter unten im Wortlaut.
Warum Recruiting im öffentlichen Dienst anders läuft
Kurz gesagt: Im öffentlichen Dienst arbeiten vor allem Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte, verteilt auf Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherung. Tarifverträge, Besoldungsrecht und eigene Verfahrensregeln prägen, wie Stellen ausgeschrieben und besetzt werden.
Laut Personalstandstatistik waren am 30.06.2024 im öffentlichen Dienst 5380,0 Tausend Menschen beschäftigt. Die Kacheln zeigen, in welchem Bereich und in welchem Dienstverhältnis.
Nach Beschäftigungsbereich
- 5380,0Insgesamt
- 527,0Bundesbereich
- 2672,9Landesbereich
- 1799,5Kommunaler Bereich
- 380,6Sozialversicherung
Nach Dienstverhältnis
- 3424,3Arbeitnehmer
- 1788,2Beamte und Richter
- 167,5Berufs- und Zeitsoldaten
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS-Online, Tabellen 74111-0001 und 74111-0002 „Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes“, abgerufen am 29.09.2026; Datenlizenz by-2-0
Für die Personalgewinnung heißt das: Tarifbeschäftigte werden nach Tarifvertrag bezahlt, Beamtinnen und Beamte nach Besoldungsrecht. Ausschreibung, Auswahl und Einstellung folgen eigenen Regeln, die der Abschnitt zum Rechtsrahmen im Wortlaut zeigt.
Wo es haken kann
- Wettbewerb um Fachleute: Für IT, Technik, Bau oder Soziales suchen auch private Arbeitgeber. Wer diese Menschen erreichen will, braucht Sichtbarkeit dort, wo sie suchen.
- Lange Wege im Haus: Ausschreibung, Auswahl und Zustimmung laufen über mehrere Stellen. Jede Abstimmung ohne festen Termin kann das Verfahren verlängern.
- Amtssprache: Ausschreibungen voller Fachbegriffe und Abkürzungen können Menschen abschrecken, die die Verwaltung nicht von innen kennen.
Recruiting-Kanäle im öffentlichen Dienst
Kurz gesagt: Stellenportale des öffentlichen Dienstes erreichen Menschen, die gezielt bei Bund, Land oder Kommune suchen. Fachleute, die noch nicht an eine Behörde denken, erreichen Sie über Jobbörsen, Hochschulen, Empfehlungen und Direktansprache.
Welche Wege es grundsätzlich gibt und wie sich Anzeigen und Direktansprache unterscheiden, zeigt der Überblick über Recruiting-Kanäle. Für Behörden, Länder und Kommunen sieht die Auswahl so aus:
| Kanal | Erreicht vor allem | Was Sie dort tun |
|---|---|---|
| Stellenportale des öffentlichen Dienstes | Menschen, die gezielt eine Stelle bei Bund, Land oder Kommune suchen | Die Ausschreibung in Portalen einstellen, die Stellenangebote von Bund, Ländern und Kommunen bündeln |
| Allgemeine und Fach-Jobbörsen | Fachleute, die branchenübergreifend suchen, etwa in IT, Technik oder Pflege | Die Ausschreibung auf mehreren Jobbörsen veröffentlichen, per Multiposting mit einer Anzeige |
| Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit | Arbeitsuchende, die über die Arbeitsagentur suchen | Das Stellenangebot online veröffentlichen oder den Arbeitgeber-Service einbinden |
| Hochschulen und duales Studium | Studierende, Absolventinnen und Absolventen | Praktika, Abschlussarbeiten, duale Studienplätze und Messen anbieten |
| Eigene Karriereseite | Interessierte aus allen Kanälen | Aufgaben, Team, Ablauf des Verfahrens und Ansprechperson zeigen |
| Empfehlungen der Beschäftigten | Menschen aus dem Umfeld Ihres Teams | Beschäftigte über offene Stellen informieren und Empfehlungen aufnehmen |
| Direktansprache in Business-Netzwerken | Fachleute, die gerade nicht suchen | Passende Profile gezielt und persönlich anschreiben |
Mit Multiposting veröffentlichen Sie eine Ausschreibung einmal und verteilen sie auf mehrere Jobbörsen. Wie Empfehlungsprogramme funktionieren, beschreibt der Beitrag Mitarbeiter werben Mitarbeiter; wie die Direktansprache abläuft, der Leitfaden zum Active Sourcing.
Benefits des öffentlichen Dienstes konkret zeigen
Kurz gesagt: Allgemeine Versprechen wie „sicherer Arbeitsplatz“ sagen wenig über die einzelne Stelle. Überzeugen kann, was Sie konkret benennen: Entgelt, Arbeitszeit, Aufgabe.
| Statt allgemein | Konkret in der Ausschreibung |
|---|---|
| „Bezahlung nach Tarif“ | Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Stufenspanne nennen. Die Entgelttabellen sind öffentlich, für den TVöD Bund etwa beim Bundesministerium des Innern. |
| „Besoldung nach Gesetz“ | Besoldungsgruppe und Laufbahn nennen. Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Besoldungstabellen des Bundes. |
| „Flexible Arbeitszeiten“ | Sagen, was die Stelle tatsächlich bietet: Teilzeit, Gleitzeit, mobiles Arbeiten. |
| „Sicherer Arbeitsplatz“ | Befristet oder unbefristet, Verbeamtung möglich oder nicht – klar in die Ausschreibung schreiben. |
| „Sinnvolle Tätigkeit“ | Beschreiben, was die Stelle bewirkt: Bauanträge prüfen, Schulen digital ausstatten, Familien beraten. |
| „Entwicklungsmöglichkeiten“ | Fortbildungen, Aufstieg in der Laufbahn oder Höhergruppierung nennen, soweit die Stelle sie vorsieht. |
Wie verbreitet Teilzeit im öffentlichen Dienst ist, zeigt die Statistik: Am 30.06.2024 arbeiteten 1917,8 Tausend Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Teilzeit und 3462,2 Tausend in Vollzeit (Destatis, Tabelle 74111-0002).
Solche Details sind der Stoff für Employer Branding im öffentlichen Dienst. Employer Branding legt fest, wofür eine Behörde als Arbeitgeber steht; sichtbar wird das in dem, was Beschäftigte über ihre Arbeit erzählen, und in dem, was Ausschreibung und Karriereseite konkret zeigen.
Quellen: Bundesministerium des Innern, Entgelttabellen TVöD Bund (PDF) und Besoldungstabellen ab 1. März 2024, abgerufen am 29.09.2026
Moderne Stellenanzeigen: Ausschreibung ohne Behördendeutsch
Kurz gesagt: Eine Ausschreibung wird verstanden, wenn Aufgaben, Anforderungen und Angebot in Alltagssprache dastehen und alle Eckdaten vollständig sind.
| Amtssprache | Klartext |
|---|---|
| „Die Eingruppierung erfolgt nach Maßgabe der tariflichen Bestimmungen.“ | „Sie werden nach TVöD Bund bezahlt; Entgeltgruppe und Stufenspanne stehen oben in der Anzeige.“ |
| „Es erwartet Sie ein vielseitiges Aufgabengebiet.“ | „Sie prüfen Bauanträge, beraten Antragstellende und stimmen sich mit den Fachämtern ab.“ |
| „Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert ein hohes Maß an Belastbarkeit.“ | „Vor Fristende gehen Anträge gebündelt ein; dann priorisieren Sie gemeinsam mit dem Team.“ |
| „Bewerbungen sind unter Angabe der Kennziffer einzureichen.“ | „Bewerben Sie sich online mit Lebenslauf und Zeugnissen; die Kennziffer steht schon im Formular.“ |
Bausteine einer Ausschreibung
- Stellentitel mit (m/w/d) und Dienststelle
- Aufgaben in Alltagssprache
- Anforderungen, getrennt nach Muss und Kann
- Tarif oder Besoldung mit Entgelt- oder Besoldungsgruppe
- Arbeitszeit, Befristung und Arbeitsort
- Hinweise öffentlicher Arbeitgeber, etwa zu Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Frist, Kennziffer, Ansprechperson und Bewerbungsweg
Muster und Checkliste finden Sie im Leitfaden für eine perfekte Stellenanzeige. Welche Formulierungen nichts aussagen, zeigen typische Floskeln und ihre Alternativen.
Flexible Bewerbungsprozesse: Stellen zügig besetzen
Kurz gesagt: Das Auswahlverfahren wird planbar, wenn Frist, Gesprächstermine und Beteiligte feststehen, bevor die Ausschreibung erscheint, und Bewerbende jederzeit wissen, wie es weitergeht.
Wer parallel mit anderen Arbeitgebern spricht, kann abspringen, wenn lange keine Nachricht kommt. Fünf Stellschrauben halten das Verfahren in Bewegung:
- Termine vorab festlegen: Bewerbungsfrist, Auswahlgespräche und Sitzung der Auswahlkommission stehen schon im Zeitplan, wenn die Ausschreibung erscheint.
- Beteiligte früh einbinden: Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung kennen Zeitplan und Anforderungsprofil von Anfang an.
- Einfach bewerben lassen: ein Online-Formular für Lebenslauf und Zeugnisse, ohne Pflicht-Anschreiben, das sich auch auf dem Smartphone ausfüllen lässt.
- Eingang bestätigen: eine Nachricht mit dem weiteren Zeitplan, damit niemand rätseln muss, wie es weitergeht.
- Zusage vorbereiten: Vertragsunterlagen und möglicher Starttermin liegen bereit, sobald die Auswahl steht.
Wie kurze Bewerbungswege aussehen können, beschreibt der Beitrag zur One Click Bewerbung.

Rechtlicher Rahmen: Bestenauslese, Ausschreibung, Schwerbehinderung
Kurz gesagt: Für die Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst gelten eigene Normen. Die Auszüge zeigen den Wortlaut; was im Einzelfall gilt, hängt von Dienstherr, Statusgruppe und Landesrecht ab.
-
Art. 33 Abs. 2 GG – Grundgesetz
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Dieser Grundsatz wird als Bestenauslese bezeichnet.
-
§ 9 BeamtStG – Kriterien der Ernennung
„Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.“
Aus dem Beamtenstatusgesetz für die Beamtinnen und Beamten in den Ländern.
-
§ 8 Abs. 1 BBG – Stellenausschreibung
„Zu besetzende Stellen sind auszuschreiben. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Ausschreibung öffentlich sein. Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln.“
Aus dem Bundesbeamtengesetz.
-
Art. 20 Abs. 1 BayBG – Stellenausschreibungen
„Bewerber und Bewerberinnen sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln, wenn es im besonderen dienstlichen Interesse liegt. […]“
Beispiel Landesrecht (Bayern): Das Landesrecht kann die Ausschreibung anders regeln als das Bundesrecht.
-
§ 165 SGB IX – Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
„Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). […] Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. […]“
-
§ 11 AGG – Ausschreibung
„Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.“
Wortlaut abgerufen am 29.09.2026: Art. 33 GG, § 9 BeamtStG, § 8 BBG, Art. 20 BayBG, § 165 SGB IX, § 11 AGG
Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fazit: Benefits herausarbeiten und Stellen sichtbar machen
Kurz gesagt: Das Fazit bündelt drei der sechs Hebel: ein konkretes Angebot, passende Kanäle und ein Verfahren mit festen Terminen.
Behörden, Länder und Kommunen haben ein Angebot, das sich zeigen lässt: Bezahlung nach Tarif oder Besoldung, Arbeitszeitmodelle und Aufgaben mit Wirkung. Sichtbar wird es, wenn die Ausschreibung dort steht, wo die Zielgruppe sucht.
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Fragen zur Personalgewinnung im öffentlichen Dienst
Kurz gesagt: Hier stehen Begriffe und Beispiele zur Arbeitgebermarke, die der Text oben nur streift.
Was ist Personalgewinnung?
Personalgewinnung umfasst alle Schritte, mit denen eine Organisation offene Stellen besetzt: Bedarf klären, Stelle ausschreiben, Bewerbende über interne und externe Kanäle erreichen, auswählen und einstellen. Der Begriff wird auch gleichbedeutend mit Personalbeschaffung oder Recruiting verwendet.
Wie nennt man Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?
Der Oberbegriff lautet Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die amtliche Statistik unterscheidet nach Dienstverhältnis Arbeitnehmer, Beamte und Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißen auch Tarifbeschäftigte, umgangssprachlich Angestellte im öffentlichen Dienst.
Was gehört alles zum Employer Branding?
Employer Branding legt fest, wofür eine Organisation als Arbeitgeber steht. Dazu gehören ein klares Arbeitgeberversprechen, belegbare Angebote und ein Auftritt, der zum Alltag passt. Sichtbar wird die Arbeitgebermarke in Ausschreibungen, auf der Karriereseite, in sozialen Netzwerken und im Arbeitsalltag der Beschäftigten; das übernimmt das Personalmarketing.
Welche Beispiele gibt es für Employer Branding?
Im öffentlichen Dienst etwa eine Karriereseite mit Einblicken in einzelne Ämter, Berichte von Beschäftigten über ihre Aufgaben, Informationstage, Praktika für Studierende und Ausschreibungen, die Entgelt, Arbeitszeit und Aufgabe konkret nennen.
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