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Stellenanzeige Minijob: Muster drei Vorlagen zum Kopieren – plus die Zahlen, die hineingehören

Drei vollständige Anzeigentexte für Theke, Büro und Privathaushalt — mit Stundenlohn, Wochenstunden und Verdienstgrenze.

  • 3 Muster im Volltext
  • Verdienstgrenze 603 €
  • Für Gewerbe und Privathaushalt

Muster für eine Stellenanzeige im Minijob: drei Vorlagen zum Kopieren

Stellenanzeige Minijob: Muster zum Kopieren

Drei vollständige Texte stehen hier im Volltext — eine Stellenanzeige für einen Minijob als Vorlage für Verkauf und Theke, eine für Büro und Verwaltung und eine kurze Fassung für den Privathaushalt. Jedes Muster für die Minijob-Stellenanzeige nennt Stundenlohn und Wochenstunden in Zahlen. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern, streichen Sie, was nicht passt, und schalten Sie die Anzeige.

Muster A: Verkauf und Theke (Bäckerei)

Verkäufer/in Theke (m/w/d) – auch als Ladenhilfe, Minijob, [Ort]

Wir sind eine [Familienbäckerei mit drei Filialen] und backen täglich frisch im eigenen Haus. Hinter der Theke arbeiten [drei] Festangestellte und [zwei] Minijobkräfte, die ihre Zeiten untereinander abstimmen. Für die Frühschicht suchen wir Verstärkung — Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind ausdrücklich willkommen.

Ihre Aufgaben
  • Sie bedienen unsere Kundinnen und Kunden an der Theke und beraten bei der Auswahl.
  • Sie kassieren und rechnen Ihre Kasse zum Schichtende ab.
  • Sie präsentieren Brot, Brötchen und Kuchen ansprechend in der Auslage.
  • Sie füllen die Auslage nach und achten auf die Frische der Ware.
  • Sie backen Teiglinge im Ladenofen auf.
  • Sie halten Theke und Verkaufsraum sauber und setzen unsere Hygienevorgaben um.
Ihre Zeiten
  • [Montag, Mittwoch und Freitag von 6:30 bis 10:30 Uhr] — zusammen [10 Std./Woche]
  • Vertretung an einzelnen Samstagen nach Absprache, freiwillig
  • Start ab [Datum], die Schichten stehen [vier Wochen] im Voraus fest
Ihr Verdienst
  • [13,90 €] pro Stunde, Auszahlung zum [5.] des Folgemonats
  • Bei [10 Std./Woche] sind das rund [600 €] im Monat — die Stelle bleibt damit im Minijob bis 603 € im Monat
  • Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
Ihr Profil
  • Freude am Kontakt mit Kundschaft und ein freundliches Auftreten
  • Zuverlässigkeit bei den vereinbarten Frühschichten
  • Deutschkenntnisse für das Verkaufsgespräch
  • Bereitschaft, sich in Sortiment und Kassensystem einzuarbeiten
  • Eine abgeschlossene Ausbildung ist nicht nötig
Wir bieten
  • Feste Schichten statt wechselnder Dienstpläne
  • Einarbeitung in der ersten Woche durch [Name]
  • Personalrabatt auf das gesamte Sortiment
  • Ein kleines Team, das kurzfristig füreinander einspringt

So bewerben Sie sich: Rufen Sie [Frau Muster] unter [0361 000000] an oder kommen Sie in der Filiale [Adresse] vorbei. Auch eine kurze Nachricht an [E-Mail] mit Name, Wohnort und Wunschzeiten genügt — Unterlagen brauchen wir zunächst nicht.

Muster B: Büro und Verwaltung

Dieselbe Rolle in Vollzeit oder Teilzeit beschreibt die Vorlage Stellenbeschreibung Bürokraft Muster — dort stehen Aufgaben und Anforderungen in der langen Fassung.

Bürokraft für Ablage und Datenpflege (m/w/d) – Minijob, [Ort]

Wir sind [ein Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden]. Unser Büro läuft mit [zwei] Personen, und für Ablage, Post und Stammdaten fehlt uns regelmäßig die Zeit. Deshalb suchen wir Unterstützung an zwei festen Nachmittagen pro Woche.

Ihre Aufgaben
  • Sie sortieren die Eingangspost und legen Belege digital und in Papierform ab.
  • Sie pflegen Kunden- und Lieferantendaten in [unserer Branchensoftware].
  • Sie schreiben einfache Angebote und Rechnungen nach Vorlage.
  • Sie nehmen Anrufe entgegen und notieren Rückrufwünsche.
  • Sie bestellen Büromaterial und behalten den Bestand im Blick.
Ihre Zeiten
  • [Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr] — zusammen [8 Std./Woche]
  • Nach der Einarbeitung sind [bis zu 4 Std./Woche] im Homeoffice möglich
  • Start ab [Datum]
Ihr Verdienst
  • [14,50 €] pro Stunde
  • Bei [8 Std./Woche] sind das rund [500 €] im Monat und damit sicher unter der Verdienstgrenze von 603 €
Ihr Profil
  • Sicherer Umgang mit Word, Excel und E-Mail
  • Sorgfalt bei Zahlen, Belegen und Fristen
  • Erfahrung im Büro ist willkommen, eine kaufmännische Ausbildung keine Bedingung
Wir bieten
  • Feste Nachmittage, keine Abend- und keine Wochenendarbeit
  • Einen eigenen Arbeitsplatz mit Laptop
  • Zwei Wochen Einarbeitung durch [Name]

So bewerben Sie sich: Eine kurze Mail an [E-Mail] mit Name, Wohnort und Ihren Wunschtagen reicht. Fragen beantwortet [Herr Muster] unter [Telefon].

Muster C: Privathaushalt – Aushang und Kleinanzeige

So kurz darf die Anzeige im Privathaushalt ausfallen — als Aushang im Supermarkt oder in der Apotheke, als Kleinanzeige oder als Zettel im Hausflur:

Haushaltshilfe (m/w/d) für [Stadtteil] gesucht – Minijob

  • Tätigkeit: [3-Zimmer-Wohnung, 90 m²] reinigen, Bad und Küche, Wäsche waschen und zusammenlegen, alle zwei Wochen Fenster
  • Zeitfenster: [dienstags oder donnerstags vormittags], [4 Std./Woche], Beginn ab [Datum]
  • Stundenlohn: [14,00 €], angemeldet über den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale — damit sind Sie unfall- und rentenversichert
  • Kontakt: [Name], [Telefon], gern zwischen [18 und 20 Uhr] — ein kurzer Anruf genügt, Unterlagen sind nicht nötig

Alle drei Beispiele funktionieren genauso als Anzeige für einen Minijob in anderen Branchen — die Blockfolge bleibt, nur Aufgaben und Zeiten wechseln. Für Reinigungsstellen liegt daneben ein eigenes Muster für eine Stellenanzeige als Reinigungskraft bereit.

Die sechs Bausteine – und was im Minijob anders ist

Sie haben den Text. Damit er zu Ihrer Stelle passt, müssen Sie wissen, welcher Baustein was leistet — und welche zwei im Minijob anders funktionieren als in jeder anderen Anzeige.

Wer einen Minijob ausschreiben will, arbeitet mit denselben sechs Blöcken wie bei jeder Vollzeitstelle; daran, wie Sie eine Stellenanzeige schreiben, ändert die Beschäftigungsform nichts. Zwei Blöcke tragen hier jedoch die ganze Last: Verdienst und Stunden. Wer sie leer lässt, bekommt Rückfragen statt Bewerbungen.

Aufgaben

Fünf bis sieben Punkte, jeder mit einem Verb und einem konkreten Gegenstand: „Kasse abrechnen", „Auslage nachfüllen". Die Stellenbeschreibung fällt im Minijob schlanker aus als bei einer Vollzeitstelle, sie darf aber nicht vage werden — „allgemeine Unterstützung" sagt niemandem, was ihn erwartet. Eine ausführliche Sammlung liefert unsere Stellenbeschreibung: Muster und Inhalte.

Anforderungen

Fragen Sie sich bei jeder Zeile, ob die Voraussetzung wirklich nötig ist. Bei Minijobs geht es meist um Zuverlässigkeit, Kundenkontakt und Sorgfalt — nicht um Abschlüsse. Jede zusätzliche Bedingung kostet Bewerbungen. Schreiben Sie ausdrücklich hin, wenn keine Ausbildung erforderlich ist und Quereinsteigende willkommen sind.

Verdienst und Stunden

Hier entscheidet sich alles. Nennen Sie den Stundenlohn und die Wochenstunden, beide als Zahl, und rechnen Sie das Monatsergebnis vor. „Auf 603-Euro-Basis" allein sagt nichts darüber, wie viel Zeit die Stelle kostet. Sagen Sie außerdem, wie die Stunden über den Monat verteilt werden und wo Sie flexibel sind — Transparenz an dieser Stelle spart Ihnen die Hälfte der Rückfragen.

Was Sie bieten

Karrierepfade ziehen im Minijob nicht, Planbarkeit schon: feste Schichten, Dienstplan im Voraus, Einarbeitung, Personalrabatt, kurze Wege. Nennen Sie drei bis vier Punkte, die für diese Stelle tatsächlich gelten, und passen Sie sie an die Zielgruppe an — ein Zuschuss zur Kinderbetreuung interessiert Studierende wenig.

Bewerbungsweg

Ein Satz, ein Name, eine Nummer. Wer für zehn Wochenstunden ein vollständiges Bewerbungsdossier verlangt, verliert die meisten Interessierten vor dem ersten Kontakt. „Kurze Nachricht mit Name, Wohnort und Wunschzeiten an [E-Mail] oder Anruf bei [Name]" reicht vollkommen.

Zwei Bausteine entscheiden im Minijob über alles Weitere: Verdienst und Stunden. Beide hängen an einer Zahl, die sich jedes Jahr bewegen kann.

Verdienstgrenze, Stundenlohn und Wochenstunden: die Zahlen in der Anzeige

Wie die Grenze berechnet wird

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt bei 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Sie ist keine politisch gesetzte Zahl, sondern eine Formel: Mindestlohn mal 130 Wochenstunden, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 SGB IV). Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 602,33 €, aufgerundet 603 €. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn; den neuen Betrag gibt die Minijob-Zentrale bekannt. Rechnen Sie deshalb nie mit einer Jahreszahl im Kopf, sondern mit der Formel.

Wie viele Stunden passen in einen Minijob

Die 130 in der Formel sind keine Zufallszahl: Sie stehen für rund 43 Arbeitsstunden im Monat oder etwa 10 Stunden pro Woche. Genau diese zehn Stunden sind der Bezugspunkt, den die Grenze abbildet. Zahlen Sie mehr als den Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl: Bei 16 € pro Stunde sind nur noch rund 37 Stunden im Monat drin, bei 20 € gut 30. Wer also einen höheren Stundenlohn bietet, muss die Wochenstunden nach unten korrigieren — nicht umgekehrt.

Was beim Überschreiten der Verdienstgrenze gilt

Ein Minijob endet nicht, sobald einmal mehr Geld fließt. Unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zwölfmonatszeitraum zulässig, gedeckelt auf das Doppelte der Monatsgrenze, also 1.206 € (§ 8 SGB IV). Typischer Fall: eine Krankheitsvertretung. Planbare Mehrarbeit — Weihnachtsgeschäft, Inventur — zählt ausdrücklich nicht als unvorhersehbar. Wer dauerhaft mehr braucht, schreibt besser gleich eine Teilzeitstelle aus.

So schreiben Sie es in die Anzeige

Drei Zahlen, ein Satz: Stundenlohn, Wochenstunden, ungefährer Monatsverdienst. „13,90 € pro Stunde bei 10 Std./Woche, rund 600 € im Monat" beantwortet in einer Zeile, was sonst drei Rückfragen kostet. Die Grenze selbst dürfen Sie nennen, sie ersetzt aber den Stundenlohn nicht. Mehr dazu, wie Sie Gehaltsangaben in Stellenanzeigen formulieren, ohne sich festzulegen, steht im eigenen Beitrag. Eine Pflicht zur Entgeltangabe besteht in Deutschland bislang nicht; die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen und bislang nicht in deutsches Recht überführt.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Minijob, Aushilfe, kurzfristige Beschäftigung, Teilzeit: was Sie eigentlich ausschreiben

Die Zahlen stehen. Bleibt die Frage, was Sie damit eigentlich ausschreiben — denn Minijob, kurzfristige Beschäftigung und Teilzeit sind drei verschiedene Dinge, und eines dieser vier Wörter ist überhaupt kein Rechtsbegriff.

Minijob mit Verdienstgrenze

Der Minijob mit Verdienstgrenze ist die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: dauerhaft angelegt, monatlich bis 603 €, jährlich bis 7.236 €. Er eignet sich für alles, was regelmäßig anfällt — die Frühschicht an der Theke, zwei Bürotage, die wöchentliche Reinigung. In der Anzeige nennen Sie ihn genau so: „Minijob", nicht „450-Euro-Job" und nicht „Nebenjob".

Kurzfristige Beschäftigung

Die kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein befristet: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, unabhängig von der Höhe des Verdienstes (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Sie ist das richtige Modell für Saisonspitzen, Messen oder Semesterferien — und sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Wer dauerhaft Verstärkung braucht, schreibt keine kurzfristige Beschäftigung aus.

Teilzeit

Teilzeit heißt schlicht: feste, aber geringere Wochenstundenzahl als eine vergleichbare Vollzeitkraft. Ab dem ersten Euro über der Verdienstgrenze ist die Stelle regulär sozialversicherungspflichtig. Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte; Leistungen werden anteilig gewährt (§ 4 TzBfG). Wie Sie eine Teilzeitstelle richtig formulieren, zeigt der eigene Beitrag.

Warum „Aushilfe" kein Rechtsbegriff ist

„Aushilfe" beschreibt eine Rolle im Betrieb, keine sozialversicherungsrechtliche Kategorie. Eine Aushilfe kann im Minijob, kurzfristig oder in Teilzeit beschäftigt sein — das Wort allein legt nichts fest. Als Jobtitel wirkt es zudem beliebig und abwertend: „Aushilfe (m/w/d)" nennt weder Tätigkeit noch Umfang. In die Anzeige gehört die Beschäftigungsform, in den Titel die Tätigkeit. Wenn Sie den umgangssprachlichen Begriff trotzdem bewusst nutzen wollen, weil Ihre Zielgruppe danach sucht, hilft die Aushilfe gesucht: Vorlage für die Stellenausschreibung.

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ein Minijob den Arbeitgeber kostet – und wie Sie ihn anmelden

Wenn klar ist, welche Beschäftigungsform in der Anzeige steht, lässt sich auch beziffern, was sie kostet — und wo Sie sie anmelden.

Abgaben im Gewerbe

Auf den ausgezahlten Lohn kommen im Gewerbe Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent obendrauf: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer sowie die Umlagen U1 (0,8 Prozent), U2 (0,22 Prozent) und die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent). Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft kommt separat hinzu. Praktisch heißt das: Aus 600 € Lohn werden rund 787 € Gesamtkosten. Rechnen Sie damit, bevor Sie den Stundenlohn in die Anzeige schreiben.

Abgaben im Privathaushalt (Haushaltsscheck)

Im Privathaushalt sind es 14,62 Prozent — deutlich weniger, weil der Gesetzgeber Schwarzarbeit in Haushalten zurückdrängen will (§ 8a SGB IV). Die Anmeldung läuft über den Haushaltsscheck: ein Formular, die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge zweimal jährlich ein. Bis zu 20 Prozent der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen. Diesen Punkt dürfen Sie in einem Aushang ruhig erwähnen.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Gewerbliche Minijobs melden Sie über das SV-Meldeportal bei der Minijob-Zentrale an — vor Beschäftigungsbeginn bzw. zeitnah zum Beginn. Dafür brauchen Sie eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten sowie Angaben zu Beginn, Entgelt und Tätigkeit. Minijobkräfte sind rentenversicherungspflichtig und tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent im Gewerbe und 13,6 Prozent im Privathaushalt; auf schriftlichen Antrag ist eine Befreiung möglich.

Pflichten ab Tag 1

Eine Minijobkraft ist arbeitsrechtlich eine Teilzeitkraft. Es gilt ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen im Jahr, anteilig auf die vereinbarten Arbeitstage umgerechnet: Bei drei Tagen pro Woche sind das zwölf Urlaubstage. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach vier Wochen Wartezeit für bis zu sechs Wochen (§ 3 EntgFG). Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen Sie innerhalb von sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG) — im Privathaushalt entfällt diese Pflicht. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind der Beschäftigten nachzuweisen (§ 2 NachwG).

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität; was in Ihrem Einzelfall gilt, klärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Vorher – nachher: sechs Formulierungen, die den Unterschied machen

Rechtlich und finanziell ist die Stelle jetzt sauber aufgesetzt. Ob sich jemand bewirbt, entscheidet trotzdem der Wortlaut. In der Praxis scheitern Anzeigen meist an denselben sechs Stellen: Die Minijob-Anzeige nennt einen Betrag ohne Stunden, verspricht „Flexibilität" statt Zeiten und trägt ein Etikett statt einer Tätigkeit im Titel. Jede Zeile links kostet Bewerbungen, jede Zeile rechts liefert eine Information, mit der jemand rechnen kann.

Vorher Nachher Warum
„auf 603-Euro-Basis" „10 Std./Woche, 13,90 €/Std., rund 600 € im Monat" Erst die Stundenzahl macht den Betrag bewertbar.
„flexibel einsetzbar" „Mo, Mi, Fr 6:30–10:30 Uhr, Vertretung nach Absprache" Minijobsuchende prüfen zuerst, ob die Slots in ihre Woche passen.
„Aushilfe gesucht" „Verkäufer/in Theke (m/w/d) – Minijob" Gesucht wird nach dem Beruf, nicht nach der Rolle.
„Bewerbung mit vollständigen Unterlagen" „Kurze Nachricht mit Name, Wohnort und Wunschzeiten genügt" Für zehn Wochenstunden schreibt niemand ein Anschreiben.
„Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt" „Start ab [Datum], Einarbeitung in der ersten Woche" Ein Datum ist planbar, eine Floskel nicht.
„geringfügige Beschäftigung" „Minijob (bis 603 € im Monat)" Der Fachbegriff gehört in den Vertrag, das Suchwort in die Anzeige.

Wer alle sechs Zeilen tauscht, verändert die Anzeige nicht kosmetisch, sondern in ihrer Aussage: Aus einem Angebot, das man erfragen muss, wird eines, das man annehmen oder ablehnen kann. Genau in dieser Fassung sollten Sie den Minijob inserieren.

Wen Sie ansprechen: Studierende, Rentner, Eltern, Zweitjob

Dieselben Sätze wirken auf eine Studentin anders als auf einen Ruheständler. Wen wollen Sie eigentlich ansprechen? Jede Gruppe hat ein anderes Zeitfenster und einen anderen Hauptgrund. Wer beides in einem Satz benennt, bekommt passende Bewerbungen statt vieler unpassender. Die folgenden Beispiele lassen sich wörtlich in die Blöcke „Ihre Zeiten" und „Wir bieten" übernehmen.

Studierende

Zeitfenster: abends und freitags mittags, 8–10 Std./Woche, semesterweise verschiebbar. Baustein: „Wir planen um Ihre Vorlesungszeiten herum und stellen den Dienstplan zu Semesterbeginn neu auf." Attraktiv sind hier kurze Wege, Verpflegung während der Schicht und die Zusage, in der Prüfungsphase auszusetzen — nicht Altersvorsorge oder Kinderbetreuungszuschuss.

Rentner und Ruheständler

Zeitfenster: dienstags und donnerstags früh, 6–8 Std./Woche, verlässlich gleich. Baustein: „Feste Vormittage, immer dieselben Tage — ideal, wenn Sie Ihren Wochenrhythmus behalten möchten." Diese Gruppe ist größer, als viele Betriebe annehmen: 18,3 Prozent aller Minijobkräfte sind 65 Jahre oder älter, 55,9 Prozent sind weiblich (Quartalsbericht I/2026 der Minijob-Zentrale, Stichtag 31.03.2026).

Eltern

Zeitfenster: Mo–Fr mittags zwischen Kita und Abholung, 9–12 Std./Woche. Baustein: „Die Schicht endet um 14:30 Uhr, in den Schulferien pausieren wir nach Absprache." Ferienregelung und ein verlässliches Schichtende schlagen jeden Bonus.

Zweitjob neben der Hauptbeschäftigung

Zeitfenster: montags und mittwochs abends, 4–6 Std./Woche. Baustein: „Zwei Abende pro Woche, Beginn ab 18 Uhr — gut kombinierbar mit einer Hauptbeschäftigung." Wichtig ist hier der Hinweis, dass der erste Minijob neben einer Hauptbeschäftigung abgabenfrei bleibt.

Aushang mit einer Stellenanzeige für einen Minijob an einer Pinnwand, daneben ein Wochenplan mit markierten Arbeitszeiten
Zeitfenster sichtbar machen: Wer die Slots nennt, spricht die passende Zielgruppe an.

Steht der Text und passt er zur Zielgruppe, fehlt nur noch der letzte Durchgang vor dem Schalten — und die Entscheidung, wo die Anzeige hin muss.

Vor dem Schalten: acht Punkte prüfen – und wo die Anzeige hin muss

Die Acht-Punkte-Prüfung

  • Der Jobtitel enthält die Tätigkeit und das Wort „Minijob" — nicht nur den Firmennamen.
  • (m/w/d) steht im Titel, der Text ist durchgehend geschlechtsneutral formuliert.
  • Der Stundenlohn steht als Zahl in der Anzeige.
  • Wochenstunden und konkrete Zeitfenster sind genannt, nicht nur „flexibel".
  • Der Monatsverdienst ist eingeordnet und die Verdienstgrenze von 603 € erwähnt.
  • Die Aufgaben stehen in fünf bis sieben konkreten Punkten.
  • Der Bewerbungsweg kommt ohne Unterlagen aus und nennt Namen und Kontakt.
  • Startdatum und Einarbeitung sind benannt.

Wo Sie einen Minijob veröffentlichen

Wenn Sie die Stellenausschreibung nach dem Muster oben aufgebaut haben, ist der Text an dieser Stelle fertig — ab jetzt entscheidet nur noch, wer ihn zu sehen bekommt.

Minijobs werden lokal gesucht. Der Aushang im Laden, in der Apotheke oder am Schwarzen Brett der Nachbarschaft funktioniert weiterhin, ebenso Kleinanzeigenportale und die eigene Karriereseite. Wer einen Minijob ausschreiben will, sollte parallel dazu die großen Jobbörsen, regionale Portale und spezialisierte Minijob-Börsen bedienen — Bewerbende vergleichen selten mehr als eine Plattform. Genau das ist der Punkt, an dem sich Einzelbuchungen nicht mehr rechnen: per Multiposting eine Anzeige auf 400+ Jobbörsen schalten bedeutet, dass Sie den Text einmal erfassen und im selben Vorgang überall dort inserieren, wo Ihre Zielgruppe sucht. Für die Reichweite ist das der günstigste Weg, einen Minijob zu inserieren.

Text steht, Zahlen stehen, Zeiten stehen.

Der Text steht. Jetzt zählt, wie viele ihn sehen.

Eine Minijob-Anzeige, ein Vorgang — Personalturm verteilt sie auf über 400 Jobbörsen, mit Lektorat und bis zu 70 % günstiger als die Direktbuchung.

Multiposting: eine Anzeige, 400+ Jobbörsen

Häufige Fragen zur Stellenanzeige für einen Minijob

Die zehn Fragen, die dabei am häufigsten offenbleiben.

Wie schreibe ich eine gute Stellenanzeige für einen Minijob?

Nennen Sie die Tätigkeit im Titel vor dem Wort Minijob, listen Sie fünf bis sieben konkrete Aufgaben und schreiben Sie Stundenlohn und Wochenstunden als Zahl hin. Ergänzen Sie feste Einsatzzeiten und einen Bewerbungsweg, der ohne Unterlagen auskommt. Diese vier Angaben trennen eine Anzeige, auf die jemand antwortet, von einer, die überscrollt wird.

Was muss in eine Minijob-Stellenanzeige rein?

Stellentitel mit Tätigkeit und (m/w/d), eine kurze Vorstellung des Betriebs, Aufgaben, Anforderungen, Wochenstunden, Stundenlohn, Einsatzzeiten, Startdatum und der Bewerbungsweg mit Ansprechpartner. Ein gesetzlicher Pflichtkatalog ist das nicht, aber genau diese Angaben entscheiden darüber, ob sich jemand meldet. Die Ausschreibung selbst ist diskriminierungsfrei zu formulieren (§ 11 AGG).

Worin unterscheidet sich eine Minijob-Anzeige von einer Vollzeitanzeige?

Der Aufbau ist identisch, die Gewichtung nicht. Aufgaben und Anforderungen fallen schlanker aus, dafür rücken Zeitfenster und Stundenlohn nach vorn: Minijobsuchende prüfen zuerst, ob die Stelle in ihren Wochenplan passt. Karrierepfade und Entwicklungsversprechen ziehen hier kaum, planbare Schichten dagegen sehr.

Wie viel Stundenlohn muss ich bei einem Minijob mindestens zahlen?

Mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde; ein Tarifvertrag oder eine Branchenmindestlohnregelung kann darüber liegen. Der Mindestlohn gilt auch im Privathaushalt. Rechnen Sie den Betrag in der Anzeige mit den Wochenstunden zusammen — das macht die Stelle nachvollziehbar und erspart Ihnen einen Großteil der Rückfragen.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber im Monat arbeiten?

Eine feste Stundenobergrenze gibt es nicht, begrenzend wirkt der Verdienst. Bei 13,90 € pro Stunde und einer Grenze von 603 € im Monat sind das rund 43 Stunden monatlich oder etwa 10 Stunden pro Woche. Zahlen Sie einen höheren Stundenlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend.

Welche Verdienstgrenze gilt für einen Minijob?

603 € im Monat, im Jahr 7.236 €. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit; den neuen Betrag gibt die Minijob-Zentrale bekannt. In bis zu zwei Kalendermonaten darf der Verdienst unvorhergesehen überschritten werden.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Im Gewerbe kommen auf den Lohn bis zu 31,17 Prozent Pauschalabgaben obendrauf: Kranken- und Rentenversicherung, Pauschsteuer, die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage; die Unfallversicherung kommt separat hinzu. Im Privathaushalt sind es 14,62 Prozent. Aus 600 € Lohn werden im Gewerbe also rund 787 € Gesamtkosten.

Wie melde ich einen gewerblichen Minijob an?

Über das SV-Meldeportal bei der Minijob-Zentrale, vor Beschäftigungsbeginn bzw. zeitnah zum Beginn. Dafür brauchen Sie eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten sowie Angaben zu Beginn, Entgelt und Tätigkeit. Im Privathaushalt läuft die Anmeldung stattdessen über den einfacheren Haushaltsscheck.

Ist ein Minijob dasselbe wie eine Aushilfe?

Nein. Der Minijob ist eine Beschäftigungsform mit gesetzlich definierter Verdienstgrenze, Aushilfe ist Umgangssprache für eine Rolle im Betrieb. Eine Aushilfe kann im Minijob, kurzfristig oder in Teilzeit beschäftigt sein. In die Anzeige gehört deshalb die Beschäftigungsform, in den Jobtitel die Tätigkeit — nicht das Etikett.

Wo kann ich einen Minijob auf vielen Portalen gleichzeitig ausschreiben?

Über einen Multiposting-Anbieter: Sie erfassen die Anzeige einmal und verteilen sie im selben Vorgang auf allgemeine Jobbörsen, regionale Portale, Minijob-Börsen und Suchmaschinen. Für Minijobs lohnt sich zusätzlich der lokale Weg — Aushang im Laden, Kleinanzeige, Hinweis auf der eigenen Karriereseite. Beides zusammen deckt die Zielgruppe ab.

Ralph Adrian verantwortet bei Personalturm die Inhalte rund um Stellenanzeigen und Multiposting und liest jede Woche Anzeigen aus Handel, Handwerk und Verwaltung gegen.

Ralph Adrian
Über den Autor
Ralph Adrian Geschäftsführer · Personalturm

Hilft Unternehmen seit 2018, Stellen günstiger über 400+ Jobbörsen zu schalten. Schreibt über Recruiting-Kosten, Jobbörsen und Multiposting.

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