Interne Stellenausschreibung – Warum Sie davon profitieren können

Interne Stellenausschreibung – Warum Sie davon profitieren können

Wird in einem Unternehmen eine Stelle frei oder neu geschaffen, geht es an die Personalsuche. Die meisten Arbeitgeber erstellen eine Stellenausschreibung und schalten diese mittels Multiposting auf zahlreichen Stellenportalen, um möglichst viele potenzielle Bewerber zu erreichen. Ein zusätzliches Recruiting-Tool, das viele dabei vergessen, ist die interne Stellenausschreibung. Was das genau ist, warum eine solche Stellenausschreibung hilfreich sein kann und welche Formalitäten beachtet werden müssen, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist eine interne Stellenausschreibung?

Interne Stellenausschreibungen sind ein Recruiting-Tool, genau wie etwa externe Stellenausschreibungen oder die aktive Suche nach Personal. Durch den aktuellen Fachkräftemangel wird von dieser Recruitingmethode deutlich häufiger Gebrauch gemacht, als noch vor ein paar Jahren. Eine interne Stellenausschreibung unterscheidet sich grundsätzlich nicht allzu sehr von einer externen Stellenausschreibung. Es handelt sich dabei um die Beschreibung einer aktuell offenen Position mit dem Ziel, die Stelle durch einen bereits angestellten Arbeitnehmer zu besetzen. Die Veröffentlichung erfolgt dementsprechend nicht auf großen Karriereportalen, sondern etwa über das Intranet, ein schwarzes Brett oder einen Unternehmensnewsletter. Auch die Bewerbung kann natürlich ohne Umwege erfolgen.

Warum eine interne Stellenausschreibung?

In manchen Fällen ist eine interne Ausschreibung von offenen Positionen Pflicht. Eine interne Stellenausschreibung kann aber auch freiwillig aus mehreren Gründen ein nützliches Recruiting-Instrument sein.

Wann eine interne Stellenausschreibung Pflicht ist

Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob sie ihre vakanten Positionen nicht ohnehin intern ausschreiben müssen. Grundsätzlich besteht diese Pflicht nur bei öffentlichen Arbeitgebern, also beispielsweise bei Behörden. Dort ist es gesetzlich vorgeschrieben, Stellen nicht nur extern, sondern auch für die eigenen Arbeitnehmer auszuschreiben. Privaten Unternehmen ist es selbst überlassen, wie sie ihre Personalsuche gestalten.

Hier gibt es nur eine Ausnahme: Der Betriebsrat kann über eine mögliche Pflicht zur internen Ausschreibung von Stellen entscheiden. Bei jeder offenen Position kann der Betriebsrat Widerspruch einlegen und verlangen, dass die Position zunächst intern ausgeschrieben wird, bevor sie auf externen Portalen veröffentlicht wird.

Gründe für eine freiwillige interne Anzeige

Auch wenn Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, kann eine interne Stellenanzeige durchaus von Vorteil sein.

  • Bekannte Mitarbeiter
    Wird eine offene Stelle intern besetzt, kennt der „neue“ Mitarbeiter das Unternehmen bereits. Natürlich muss der Arbeitnehmer in die neue Position eingearbeitet werden, der Einfindungsprozess entfällt jedoch. Die grundsätzlichen Projektabläufe und Arbeitsweisen sind bekannt, genauso wie die Unternehmenskultur und gegebenenfalls das Team. Auch der Arbeitgeber kennt die Arbeitsweise des neuen Mitarbeiters bereits und weiß, wo seine Stärken und mögliche Schwächen liegen.
  • Mitarbeiterbindung
    Mitarbeiterbindung ist auf dem aktuell leergefegten Arbeitsmarkt ein besonders wichtiges Thema. Regelmäßige interne Möglichkeiten zur Bewerbung können zur Mitarbeiterbindung beitragen. Ist Mitarbeitern bewusst, dass sie interne Karriereoptionen haben, verlassen sie das Unternehmen nicht so schnell wie Mitarbeiter, die sich nur auf externe Optionen verlassen können.
  • Onboarding
    Das Onboarding neuer Mitarbeiter ist meist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Neue Mitarbeiter müssen nicht nur in die Aufgaben eingearbeitet, sondern auch in das Unternehmen und in das Team integriert werden. Erfolgt die Besetzung durch interne Kollegen, entfällt die Integration oder erfolgt zumindest wesentlich schneller, da viele Mitarbeiter sich untereinander – zumindest flüchtig – bereits kennen.
  • Zeit- und Geldersparnis
    Recruiting ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer. Je länger eine Besetzung dauert, desto teurer wird sie auch. Die Recruitingmaßnahmen müssen aufrecht erhalten werden und die offene Position muss kompensiert werden. Da der interne Besetzungsprozess nach erfolgter Bewerbung meist deutlich schneller abgeschlossen werden kann, sparen Arbeitgeber im besten Fall nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Natürlich ist es in den meisten Fällen auch sinnvoll, zusätzlich zu internen Bewerbern auch externe Bewerber einzuladen. Bei einer internen Stellenausschreibung geht es schließlich nicht darum, sich zur finalen Besetzung zu verpflichten. Es geht darum, bereits eingearbeiteten Mitarbeitern die Chance zu geben, sich beruflich intern weiterzuentwickeln. Ist ein externer Bewerber jedoch besser für die Stelle geeignet, sollte die Entscheidung auf ihn fallen.

Formalitäten einer internen Stellenausschreibung

Grundsätzlich gilt: Eine interne Stellenausschreibung darf etwas informeller sein als eine externe Stellenausschreibung. So reicht zum Beispiel eine Erwähnung im Unternehmensnewsletter aus. Weitere Möglichkeiten sind ein Aushang am schwarzen Brett oder die Schaltung der Anzeige im Intranet oder im internen Karriereportal. Dabei kommt es auch immer auf die Größe des Unternehmens an. Große Konzerne haben durch die große Anzahl an Mitarbeitern auch weitreichendere Möglichkeiten zur internen Stellenausschreibung. Bei kleinen Unternehmen haben Führungskräfte im Gegenzug sogar die Möglichkeit, Mitarbeiter direkt anzusprechen, die für die Position in Frage kommen. Denn in einem kleinen Unternehmen kennen sich alle Mitarbeiter untereinander. Aber auch bei einer internen Stellenausschreibung müssen einige Formalitäten eingehalten werden.

Organisatorisches und Anforderungen bei der internen Stellenausschreibung

Zu den Mindestanforderungen für eine interne Stellenausschreibung gehören wichtige organisatorische Punkte. Angaben zur Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) sind Pflicht, genauso wie der Beginn der Tätigkeit und eine mögliche Befristung der Stelle. Außerdem muss es eine Übersicht über die Anforderungen an den Bewerber geben.

Zusätzlich ist es sinnvoll, jedoch keine Pflicht, die Position genauer zu beschreiben. Grundsätzlich reicht der Titel der Position aus. Aber fragen Sie sich einmal selbst: Würden Sie sich auf eine Stelle bewerben, bei der Sie die konkreten Aufgaben noch nicht kennen? Vermutlich nicht. Auch intern müssen Arbeitgeber die potenziellen Bewerber von der Stelle überzeugen. Der Vorteil: Vom Unternehmen müssen sie die Bewerber nicht mehr überzeugen. Dennoch ist es wichtig, eine ansprechende Anzeige zu veröffentlichen.

AGG beachten

Auch in internen Stellenausschreibungen muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachtet werden. Kurz zusammengefasst sagt das Gesetz aus, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Alters oder Geschlechts, seines Glaubens, seiner Sexualität oder aufgrund einer körperlichen Behinderung diskriminiert werden darf. Achten Sie in der internen Ausschreibung also unbedingt auf geschlechtsneutrale Formulierungen und möglicherweise diskriminierende Anforderungen.

Abgleich mit externer Ausschreibung

Außerdem gilt: Die Anforderungen und Aufgaben der internen Stellenausschreibung müssen denen der externen Stellenausschreibung entsprechen. Diese Aussage scheint selbstverständlich, wenn sich Arbeitgeber freiwillig für eine interne Ausschreibung entscheiden. Ist eine solche Ausschreibung jedoch vom Betriebsrat vorgegeben oder grundsätzlich Pflicht, sieht es anders aus. Die Anforderungen in der internen Ausschreibung werden teilweise unerfüllbar ausgeschrieben, sodass interne Bewerber abgeschreckt werden sollen.

Die interne Stellenausschreibung sollte im Recruiting nicht vergessen werden

Lange Zeit hatte die interne Stellenausschreibung einen eher schlechten Ruf. Sie wurde als Klotz am Bein angesehen, wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet waren und wurden als freiwilliges Mittel im Recruiting komplett vernachlässigt. Aktuell stehen viele Unternehmen aber vor dem Problem, ihre offenen Stellen nicht mehr oder nur noch schwierig besetzen zu können, da der Arbeitsmarkt leergefegt ist. Der Fachkräftemangel hat die Unternehmen im Griff. Dementsprechend öffnen sich viele Arbeitgeber für die Möglichkeit, auch intern gutes Personal für eine vakante Stelle zu finden.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: interne Mitarbeiter sind schon eingearbeitet, der Einstellungsprozess ist deutlich verkürzt, der Arbeitgeber spart somit sogar Geld durch eine interne Besetzung. In Zeiten, in denen Mitarbeiterbindung ein immer wichtigeres Thema geworden ist, trägt die Möglichkeit zum internen Aufstieg auch deutlich zur Verbesserung der Employer Brand bei.

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